Taxiverbände nehmen Stellung zu Mobilitätsdaten-Eckpunktepapier

Die Taxi-Bundesverbände BVTM und TMV haben Stellungnahmen zu einem Eckpunktepapier zum Mobilitätsdatengesetz abgegeben.

Wer Mobilitätsdaten liefern muss, wenn ein Taxi oder ein Mietwagen über mehrere Zentralen und Plattformen vermittelt wird, ist ein Punkt, der laut dem BVTM noch zu klären ist. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Wer Mobilitätsdaten liefern muss, wenn ein Taxi oder ein Mietwagen über mehrere Zentralen und Plattformen vermittelt wird, ist ein Punkt, der laut dem BVTM noch zu klären ist. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Zwischen Oktober 2022 und März 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bei so genannten Stakeholdern abgefragt, wie statische und dynamische Verkehrsdaten zur Ermöglichung nahtloser multimodaler Mobilität genutzt werden könnten. Damit seien Daten gemeint, die für die Berechnung von Routenalternativen und zur tatsächlichen Navigation verwendet werden könnten, heißt es in einem Eckpunktepapier des Ministeriums für ein Mobilitätsdatengesetz, in das die Ergebnisse der Abfrage eingeflossen sind. Es ist im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei abrufbar. Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) als auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) durften dazu eine Stellungnahme abgegeben, was beide am 4. August 2023 getan haben.

Der BVTM begrüßt ausdrücklich die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Gesetzes zur Wahrung und Sicherung von Mobilitätsdaten im Hinblick auf die Möglichkeiten, die ein „zentral gebündelter Pool von Bewegungsdaten“ für die Effizienz und Ausgestaltung zukünftiger Verkehre biete. Er nennt vier Punkte, die seines Erachtens im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden sollten.

  • Der erste Punkt ist eine Klarstellung für Fälle, in denen ein nicht zur Lieferung verpflichteter Einzelunternehmer und Soloselbständiger plötzlich durch eine angestellte Krankheitsvertretung lieferpflichtig wäre.
  • Der zweite Punkt ist eine Regelung für Fälle, in denen ein Fahrzeug über mehrere Zentralen beziehungsweise App-Vermittlungsplattformen Aufträge bekommt.
  • Der dritte Punkt ist eine Aufbereitung der Mobilitätdaten in der Weise, dass Kommunen über 100.000 Einwohnern die zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen nachzuweisenden Mobilitätsdaten rechtssicher beschaffen können.
  • Der vierte dem BVTM wichtige Punkt ist schließlich, dass das Mobilitätsdatengesetz dafür Sorge tragen müsse, dass Datensätze „flächendeckend und einheitlich“ abgeliefert werden. Mietwagenunternehmer, besonders jene, die App-vermittelte Fahrten von Uber, Bolt und Free Now anbieten, lieferten aktuell nichts. Es sei auch in naher Zukunft nicht abzusehen, dass sie sich bereit erklären würden, Daten bereitzustellen, schreibt der BVTM abschließend.

Dass auch Mietwagenbetriebe Mobilitätsdaten abliefern, peilt auch der TMV am Schluss seiner Stellungnahme etwas verklausuliert an. Er tritt dafür ein, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit der Verhängung von Bußgeldern in das Mobilitätsdatengesetz aufzunehmen. Dass es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fehle, sieht der TMV als Grund dafür, dass die Bereitstellung der Mobilitätsdaten bei den Taxibetrieben als „unzureichend“ und bei den Mietwagenbetrieben als „glatter Ausfall“ beschrieben werden könne.

Der TMV mahnt außerdem an, das Verhältnis zwischen dem PBefG und der Mobilitätsdatenverordnung einerseits und dem Mobilitätsdatengesetz andererseits deutlicher zu klären. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass nicht „Dritte“ wie „Kontrahenten“ und „Disrupteure“ langjährig aufgebaute Geschäftsgrundlagen absaugen könnten.

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