Taxi-Dachverband mit Infoblatt zu Mobilitätsdaten

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hat auf vier Seiten die wichtigsten Infos zur Ablieferung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten zusammengefasst.

Der TMV hat die wichtigsten Gesichtspunkte der Mobilitätsdaten-Übermittlung gut erläutert. (Foto: TMV)
Der TMV hat die wichtigsten Gesichtspunkte der Mobilitätsdaten-Übermittlung gut erläutert. (Foto: TMV)

Nachdem bisher vornehmlich der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) mit Online-Seminaren zur Mobilitätsdatenverordnung in Erscheinung getreten ist, wendet sich nun der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) mit einem vierseitigen Infoblatt zu dieser Thematik an seine Mitglieder.

Der Text erläutert einfach und gut verständlich, worum es bei der Übermittlung statischer und dynamischer Mobilitätsdaten geht und dass sich Unternehmen dabei eines Erfüllungsgehilfen bedienen können, ohne den näher zu beschreiben. Auch der TMV ist der Meinung, dass die Übermittlung statischer Daten relativ einfach ist, während bei der Übermittlung dynamischer Daten noch einige wichtige praktische Fragen offen sind.

Auch der TMV verweist auf die mögliche Einbindung von Taxizentralen in die Übermittlung dynamischer Daten und betont, dass Einzelunternehmer ohne eigene Mitarbeiter keine Mobilitätsdaten liefern müssen. Offen lässt auch er, wie Unternehmen, die noch telefonisch vermitteln und womöglich noch nicht einmal GPS zur Lokalisierung ihrer Fahrzeuge einsetzen, dynamische Daten übermitteln sollen.

Interessant ist ein Hinweis auf Unternehmen, die zwar mit einer Zentrale zusammenarbeiten, aber neben der Vermittlung durch sie auch eigene Aufträge abwickeln. Der TMV schreibt hier, dass den Unternehmer in solchen Fällen auch eine eigene Bereitstellungspflicht trifft.

Generell sieht der Verband über die Übermittlung dynamischer Daten die Chance, zum Beispiel die Erfüllung der Rückkehrpflicht von Mietwagen besser überwachen zu können. Er verweist zu guter Letzt darauf, dass noch Vieles im Fluss sei.

Das Infoblatt kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.

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