Taxiverband bringt Leitfaden für Gespräche mit Behörden
Die am 1. August 2021 in Kraft tretende Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) eröffnet den Genehmigungsbehörden mehr Spielräume bei der Ausgestaltung des Rechts für Taxis, Mietwagen und neue Verkehrsformen. Daher raten alle Verbände der Taxi- und Mietwagenunternehmen dazu, dass ihre Mitglieder den Kontakt zu ihren Behörden suchen und die Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens so mitgestalten sollten.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) belässt es nicht bei diesem Appell, sondern hat seinen Mitgliedsbetrieben jetzt einen 36seitigen Leitfaden mit dem Titel „Das PBefG in der Verwaltungspraxis“ an die Hand gegeben. Er ist auch für die Behörden selbst gedacht und daher recht neutral formuliert worden.
Gleichwohl sind die Neuerungen, über die taxi heute in den letzten beiden Ausgaben ausführlich berichtet hat, immer so dargestellt, dass im Text dafür plädiert wird, Grundsätze gemeinsam mit der Taxi- und Mietwagenbranche zu erarbeiten. Bei Neuerungen wie Tarifkorridoren oder Festpreisen beispielsweise heißt es, sie sollten erst angegangen werden, wenn die Branche dies wünsche. Bei der Einführung barrierefreier Fahrzeuge betont der Leitfaden, dass man die aus wirtschaftlichen Gründen nicht kurzfristig erwarten könne.
Zur Abgrenzung von neuen Wettbewerbern formuliert der Leitfaden, dass die Behörde neue, zusätzliche Abstellorte nicht genehmigen müsse und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulassen dürfe. Auch zu den Vermittlern und ihren Pflichten bezieht die Broschüre Stellung.
Der Leitfaden soll von Zeit und Zeit aktualisiert werden und dann beispielsweise auch die Rechtsprechung aufnehmen, die zu aktuellen Auslegungsfragen zwischenzeitlich ergangen ist.
Das Dokument kann man von der Homepage des BVTM herunterladen.
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