Bund soll Finanzierung für Inklusionstaxi übernehmen
Der Sozialverband Deutschland und der Mobilitätsverband VSPV haben die gesetzliche Verankerung eines sogenannten Inklusionstaxis im Sozialgesetzbuch IX gefordert. In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, sprechen sich die Verbände dafür aus, das Inklusionstaxi als entgeltfreie Beförderungsleistung mit klar geregelter Kostenträgerschaft des Bundes einzuführen.
Nach Darstellung der Verbände besteht für schwerbehinderte Menschen mit entsprechender Berechtigung bereits ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Dieser Anspruch laufe jedoch ins Leere, wenn Betroffene den Linienverkehr faktisch nicht nutzen könnten.
Anspruch ohne praktische Nutzbarkeit
Der gesetzliche Anspruch sei im Sozialgesetzbuch IX angelegt und knüpfe an die tatsächliche Nutzbarkeit eines Verkehrsmittels an. In der Praxis fehle es jedoch insbesondere in ländlichen Räumen häufig an barrierefreien Angeboten. Haltestellen seien nicht durchgängig barrierefrei ausgebaut, das Netz sei teilweise wenig dicht.
Für Menschen, die Busse und Bahnen aufgrund ihrer Behinderung nicht nutzen könnten, bleibe der formale Freifahrtanspruch damit faktisch wirkungslos. Einzelgenehmigungen, Anträge bei Krankenkassen oder kommunale Sonderprogramme stellten aus Sicht der Verbände keine systematische Lösung dar, sondern führten zu zusätzlicher Bürokratie und Rechtsunsicherheit.
Inklusionstaxi als Systemergänzung
Das Inklusionstaxi verstehen die Verbände als funktionale Ergänzung der bestehenden Regelungen. § 228 Sozialgesetzbuch IX begründe den Anspruch auf unentgeltliche Beförderung, § 230 Sozialgesetzbuch IX definiere die zulässigen Verkehrsmittel. Eine Ergänzung um das Inklusionstaxi würde nach ihrer Auffassung keinen neuen Leistungsanspruch schaffen, sondern die praktische Umsetzung eines bestehenden Anspruchs ermöglichen.
Finanzierung beim Bund verorten
Zentral ist für die Verbände die Frage der Kostenträgerschaft. Da es sich um einen bundesrechtlich normierten Anspruch handele, müsse auch der Bund für die Finanzierung einstehen. Eine Übertragung auf Länder oder Kommunen würde nach ihrer Einschätzung das Konnexitätsprinzip unterlaufen. Zudem verweisen sie auf die Systematik des § 234 Sozialgesetzbuch IX, der auf die rechtliche Zuständigkeit abstellt.
Den jährlichen Finanzierungsbedarf beziffern die Verbände auf rund 70 Millionen Euro. Angesichts der angestrebten gesellschaftlichen Wirkung und möglicher vermiedener Folgekosten sei dieser Betrag vertretbar.
Investitionssicherheit für barrierefreie Flotten
Eine klare bundesrechtliche Finanzierung würde nach Auffassung der Verbände Investitionssicherheit für den Aufbau barrierefreier Taxiflotten schaffen. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen sei ein flächendeckender Ausbau entsprechender Angebote nicht möglich.
Ergänzend schlagen die Organisationen eine bundesweite Anschubfinanzierung für Fahrzeugumbauten sowie verbindliche Qualitäts- und Digitalstandards vor. Beratungsangebote für Verbände, Genehmigungsbehörden und Unternehmen könnten in unabhängigen Stellen gebündelt werden.
Die Verbände bitten die Bundesministerin, das Thema politisch aufzugreifen und die Verankerung des Inklusionstaxis im Sozialgesetzbuch IX einschließlich einer klaren bundesrechtlichen Kostenträgerschaft zu prüfen. (Quelle: Sozialverband Deutschland / VSPV)
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