Inklusionstaxi: VSPV und SoVD machen Druck für mehr Teilhabe im Nahverkehr

Der Mobilitätsverband VSPV und der Sozialverband Deutschland (SoVD) wollen das Inklusionstaxi politisch voranbringen. Bei einem Treffen in Berlin vereinbarten beide Organisationen weitere Schritte, um das Angebot dauerhaft im Sozialrecht zu verankern und als festen Bestandteil eines inklusiven öffentlichen Nahverkehrs zu etablieren.

Patrick Meinhardt (li.) und Sascha Waltemate (re.) vom VSPV trafen in Berlin die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.| Foto: VSPV
Patrick Meinhardt (li.) und Sascha Waltemate (re.) vom VSPV trafen in Berlin die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.| Foto: VSPV

Mobilität entscheidet darüber, ob Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit ist diese Teilhabe jedoch oft noch immer von Hürden geprägt. Genau hier setzen der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) mit ihrem Konzept des Inklusionstaxis an. Bei einem erneuten Arbeitstreffen in Berlin haben SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier, VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate und Patrick Meinhardt, Leiter des VSPV-Hauptstadtbüros, ihre Zusammenarbeit weiter vertieft. Ziel ist es, das Inklusionstaxi als festen Baustein einer barrierefreien Mobilitätspolitik zu etablieren.

„Das Inklusionstaxi als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Rahmen eines echten Aktionsplanes, der sich für mehr Mobilitätsgerechtigkeit und Teilhabe in unserem Land einsetzt, steht bei uns ganz oben auf der Agenda. Das muss ein gemeinsames Herzensthema von Bund, Länder und Kommunen, von Sozial-, Verkehrs- und Gesundheitspolitik werden. Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt, kommen dem aber mit jedem Gespräch und jedem Schreiben auch ein gutes Stück näher“, erklären Engelmeier, Waltemate und Meinhardt.

Inklusionstaxi soll ins Sozialgesetzbuch

Im Kern verfolgen die Verbände ein vergleichsweise einfaches Ziel: Der Begriff des Inklusionstaxis soll ausdrücklich im Sozialgesetzbuch verankert werden. Aus Sicht der Beteiligten würde dies den Zugang zu entsprechenden Mobilitätsangeboten erleichtern und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

„Die Änderung, die wir vorschlagen, ist so einfach, dass es im komplex denkenden Berlin einigen zu einfach ist: Wir wollen nur den Begriff des Inklusionstaxis ins Sozialgesetzbuch aufnehmen. Mit dem Sozial- und Arbeitsministerium gibt es eine große Übereinstimmung, was den Ausbau der Teilhabegerechtigkeit im Öffentlichen Personennahverkehr betrifft, und einen noch bestehenden Dissens, was die rechtliche Frage betrifft, ob es sich um eine neue Sozialleistung handelt oder – so unsere Meinung – das konsequente Fortführen der bestehenden Praxis im ÖPNV“, so Waltemate und Meinhardt.

Damit berührt die Debatte nicht nur Fragen der Mobilitätspolitik, sondern auch sozialrechtliche und finanzielle Zuständigkeiten. Die Verbände sehen das Inklusionstaxi ausdrücklich als Teil eines modernen und barrierefreien Nahverkehrssystems.

Überzeugungsarbeit im Bundestag

Der VSPV will das Thema in den kommenden Monaten verstärkt in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. Grundlage dafür ist ein eigenes Positionspapier, das den Bundestagsabgeordneten und den zuständigen Fachgremien vorgestellt werden soll.

„Das hält uns aber nicht davon ab, mit unserem Positionspapier des VSPV den verantwortlichen Abgeordneten im Bundestag die wichtigen Daten und Fakten weiterzugeben, um in den Gremien der Fraktionen das Thema Inklusionstaxi zu besprechen – und zwar sowohl unter dem Aspekt der Teilhabe als auch des Ausbaus des ÖPNV. Dies werden wir bis Weihnachten in unseren Terminen in Berlin noch intensivieren“, erklären Waltemate und Meinhardt.

Dabei soll die Diskussion nicht auf die Bundespolitik beschränkt bleiben. Nach Auffassung von SoVD und VSPV müssen auch Länder und Kommunen frühzeitig eingebunden werden.

Streitpunkt Finanzierung

Ein zentraler Punkt bleibt die Finanzierung. Hier vertreten beide Organisationen eine klare Position. Sie sprechen sich gegen komplizierte Mischmodelle aus und sehen den Bund in der Verantwortung.

„Dabei werden wir verstärkt die Bundesländer und die kommunalen Spitzenvertretungen einbinden. Denn die Frage der Finanzierung wird natürlich noch ein Streitpunkt werden. Wir als SoVD und VSPV sehen hier eine klare Bundesleistung und raten dringend davon ab, irgendeine Mischfinanzierung zu planen, die alles wieder komplizierter machen würde. Das öffnet uns bei den Ländern die Türen.“

Die Finanzierung dürfte damit zu einem der entscheidenden Themen der kommenden politischen Gespräche werden. Gleichzeitig sehen die Verbände darin eine Voraussetzung, um das Angebot bundesweit einheitlich auszubauen.

Thema für die PBefG-Reform

Auch im Bundesverkehrsministerium soll das Inklusionstaxi auf der Agenda stehen. Nach Angaben des VSPV wird das Thema bei einem geplanten Gespräch mit Bundesverkehrsminister Steffen Bilger eine wichtige Rolle spielen. Dabei soll es auch um die Weiterentwicklung des Personenbeförderungsgesetzes gehen.

„Bei unserem Treffen mit dem neuen Bundesverkehrsminister Steffen Bilger werden ÖPNV- und Inklusionstaxi gerade auch im Rahmen eines innovativen, modernen Personenbeförderungsgesetzes im Zentrum stehen. Wer für Bürokratieabbau ist, kann eigentlich nur für unser Konzept sein: Für die Menschen wird es einfacher, für die Unternehmen wird es einfacher, für die Städte und Landkreise wird es einfacher und für unser Land einfacher und gerechter!“

Mit ihrer gemeinsamen Initiative wollen SoVD und VSPV das Inklusionstaxi aus der Nische holen und als festen Bestandteil der Mobilitätsplanung etablieren. Es ist höchste Zeit, aus einem verkehrspolitischen Konzept ein dauerhaft verankertes Instrument für mehr Teilhabe und Mobilitätsgerechtigkeit zu machen.

 

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