Weiterentwicklung der THG-Quote: Verkehr soll Klima immer weniger belasten
Autos und Lastwagen sollen mit einem steigenden Anteil von Biosprit, Wasserstoff oder Strom in den nächsten Jahren schrittweise klimafreundlicher unterwegs sein. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen von Union und SPD schärfere Vorgaben für die Anbieter von Kraftstoffen zur Senkung der verursachten Klimagase. Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Dem Beschluss zufolge soll die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote - kurz THG-Quote - von heute 12 Prozent schon im kommenden Jahr auf 17,5 Prozent steigen. Dann geht es jedes Jahr schrittweise weiter hoch bis 65 Prozent im Jahr 2040. Angerechnet werden auf diese Quote «nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb».
„Das neue Gesetz trägt zu mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Je mehr Elektroautos es gibt und je mehr Sprit aus Wasserstoff oder nachhaltiger Biomasse gewonnen wird, desto besser können wir künftige fossile Energiekrisen aushalten. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland entscheidende Marktimpulse und gibt Unternehmen die nötige Planungssicherheit auf dem Weg zur Klimaneutralität", meint Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD).
EU-Vorgaben umgesetzt
Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben aus der sogenannten RED-III-Richtlinie umgesetzt. Vorgesehen sind auch zusätzliche Maßnahmen, um Betrug zu unterbinden. Unter anderem kann es nun Vor-Ort-Kontrollen bei Herstellern geben. Vor allem die Union argumentierte in der abschließenden Debatte, das Gesetz setze auf heimisch produzierte klimafreundlichere Kraftstoffe in Kombination mit Elektromobilität. Es gebe noch für viele Jahre Millionen Verbrenner, deshalb brauche man eine technologieoffene und alltagstaugliche Lösung. Auch die SPD sprach von pragmatischem Vorgehen.
Grüne gegen Einsatz von Lebensmitteln
Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, weil sie Biokraftstoffe in Konkurrenz mit Lebensmittel- und Futterproduktion sehen. Die Linke betonte in einem Entschließungsantrag, dass direkte Elektrifizierung - also E-Fahrzeuge - der sinnvollste Weg sei und die Erfüllung der Quoten über andere Optionen den Mix teurer mache. Die AfD sprach von Klimakult und argumentierte, das Quotensystem sei unrealistisch, weil die Rohstoffe nicht zur Verfügung stünden.
Im Verkehrssektor werden Klimaziele bisher verfehlt. Während die deutschen Klimagase insgesamt seit 1990 stark gesunken sind, gelangen im Straßenverkehr kaum Fortschritte. Einzelne Fahrzeuge verbrauchen zwar weniger Sprit, aber vor allem der Güterverkehr wuchs. Nach Daten des Umweltbundesamts stieg der Anteil des Verkehrs an den Emissionen insgesamt von 13 Prozent im Jahr 1990 auf 22 Prozent 2023.
Lob vom Branchenverband
Positive Reaktionen zu dem Beschluss kam etwa vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung lobte den Bundestagsbeschluss als "zielgerichtete und ambitionierte Weiterentwicklung des Treibhausgasquotenhandels". Es sei erfreulich, dass die vom BDEW geforderte Anhebung der Quote für die Jahre 2027 bis 2029 in der verabschiedeten Fassung berücksichtigt wurde. Auch die bis 2040 durchgängig weitere Anhebung der Quote auf 65 Prozent sieht man als folgerichtig an.
"Damit schafft das Gesetz Planungssicherheit und weitere Anreize, um Treibhausgasemissionen durch Kraftstoffe zu senken", so die Einschätzung des Verbands.
Auch die Beibehaltung der Regeln zur Eindämmung von Betrug mit Biokraftstoffen, verbunden mit einer Ausweitung auf erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs hält man für einen kluger Schritt, um Missbrauch zu verhindern. Schlupflöcher für Betrug werden damit weiter geschlossen, so die Prognose des BDEW.
"Besonders hervorzuheben ist, dass auch eine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs – wie vom Bundesrat gefordert – im Gesetz aufgenommen wurde. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs. Wir hätten uns zwar einen noch ambitionierteren Aufwuchs der Quote bis 2040 gewünscht, dennoch sorgt das Gesetz damit für Planungssicherheit und Investitionen in Wasserstofftechnologien und -produktion", meint der Verband.
Die THG-Quote ist laut Umweltministerium das zentrale gesetzliche Instrument in Deutschland, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr zu steigern. Die THG-Quote legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Dadurch erreicht Deutschland im Jahr 2040 einen Anteil von 70 Prozent an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch im Straßenverkehr.
Die Regelungen laut Bundesumweltministerium im Einzelnen:
Grüner Wasserstoff:
Erstmals wird eine Quote für sogenannte „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“ eingeführt – also etwa grüner Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Der kann zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. Der Anteil dieser Produkte steigt bis 2040 auf mindestens 10 Prozent. Die THG-Quote wird damit zum stärksten Impulsgeber für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft für mindestens die nächsten fünf Jahre. Die Mindestverpflichtung von 1,5 Prozent im Jahr 2030 soll in diesem Zeitraum rund zwei Gigawatt Elektrolyseleitung anreizen und steigt dann signifikant und kontinuierlich.
Fortschrittliche Biokraftstoffe:
Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen hergestellt, etwa Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen. Die Quote für diese fortschrittlichen Biokraftstoffe wird für das Jahr 2026 von einem Prozent auf zwei Prozent verdoppelt und steigt danach jährlich auf neun Prozent im Jahr 2040. Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit deutlich verbessert hat. Ein bestimmter Reststoff kann ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden: der aus der Palmölproduktion. Denn die Herstellung von Palmöl geht in vielen Teilen der Welt mit großen Umweltschäden einher. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Biokraftstoffe nicht indirekt dazu beitragen.
Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln:
Diese herkömmlichen Biokraftstoffe können weiter eingesetzt werden, ihr Anteil soll aber nur moderat schrittweise steigen (maximal 5,8 Prozent in 2033). So wird vermieden, dass sich Konkurrenzen zwischen Teller und Tank mit Blick auf die Welternährung oder der Nutzungsdruck etwa auf Regenwälder weiter verschärfen.
Strom für Elektroautos:
Auch Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird. Strom aus erneuerbaren Energien fürs Laden von E-Fahrzeugen wird dabei besonders hoch gewichtet. Ab kommendem Jahr kann der Einsatz von Strom in Antrieben von Lkw und Bussen mit dem Faktor 4 angerechnet werden. Betreiber öffentlicher Ladepunkte, Halter von elektrischen Bus- oder Nutzfahrzeugflotten oder von Elektroautos können außerdem Nachweise erhalten, weil ihr sauberer Strom den CO2-Ausstoß im Verkehr senkt. Diese Nachweise können verkauft werden – zum Beispiel (über Dienstleister) an Mineralölunternehmen, die damit einen Teil ihrer THG-Quote erfüllen können. Auf diese Weise wird die Mineralölwirtschaft am notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und Elektrifizierung des Verkehrs beteiligt.
Kontrollen:
Erneuerbare Kraftstoffe aller Art wie etwa Biokraftstoffe oder grüner Wasserstoff sind ab 2027 nur noch anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Dies soll möglichem Betrug besser vorbeugen.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin