Taxi-Bundesverband: Taxler sollten weiterhin Maske tragen dürfen

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) fordert im Interesse der Fahrgäste eine rechtliche Klarstellung zum Thema Vermummungsverbot.

Nach anfänglicher Gegenwehr haben viele Taxifahrer den Sinn von Schutzmasken erkannt und werden auch von Fahrgästen auf deren Schutzfunktion angesprochen. (Foto: Dietmar Fund)
Nach anfänglicher Gegenwehr haben viele Taxifahrer den Sinn von Schutzmasken erkannt und werden auch von Fahrgästen auf deren Schutzfunktion angesprochen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn Taxifahrer eine Maske tragen möchten, um sich und ihre Fahrgäste zu schützen, dann sollten sie das auch freiwillig weiter tun dürfen, obwohl das Ende der Maskenpflicht im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) auch Ausnahmeregelungen zum Vermummungsverbot für Taxifahrer beendet. Das fordert Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), in seiner Pressemitteilung vom 5. Februar 2023.

Oppermann findet, dass ein Maskenverbot für Taxifahrer absurd wäre, weil sie Menschen zur Dialyse und zur Bestrahlung fahren, die hoch gefährdet seien. „Die Auslegung des Vermummungsverbots war schon während der Corona-Pandemie strittig“, schreibt der BVTM. „Da die Taxifahrer als Teil des ÖPNV aber einer Maskenpflicht unterlagen, konnte die Maske nicht als Verstoß gegen das Vermummungsverbot angesehen werden. Nunmehr entfällt die Verpflichtung und damit gilt erneut das Vermummungsverbot aus Paragraf 23 Absatz 4 StVO.“

Der BVTM argumentiert, die Identität Taxifahrern lassen sich auch mit freiwillig getragener Maske feststellen, weil sowohl die Fahrer als auch die Fahrzeuge registriert seien. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht solle deshalb ein freiwilliges Tragen möglich bleiben. Dies solle rechtlich klargestellt werden. Von wem genau er diese Klarstellung verlangt, schreibt der BVTM nicht.

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