Die Stadtverwaltung Trier hat den Taxibetrieben ihrer Stadt am 19. Mai 2022 mitgeteilt, dass sie ab einem Kraftstoffpreis von 1,80 Euro pro Liter Diesel oder Benzin einen Kraftstoffzuschlag von 1,00 Euro pro Fahrt verlangen dürfen. Diese Regelung gilt bis zum 1. Oktober 2022. In den Taxis und bei Vorbestellungen müssen die Taxibetriebe einen „nach innen und nach außen wirkenden“ Hinweis auf die Erhebung dieser Pauschale anbringen. Bei bestellten Fahrten müssen die Kundinnen und Kunden bereits mit der Auftragsannahme über die Pauschale informiert werden.
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