Keinen Erfolg hatte ein Taxiunternehmer, der sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen den Widerruf der Taxigenehmigungen wehren wollte. Bei ihm war bei Ermittlungsverfahren gegen andere Personen ein Kfz-Diagnosegerät beschlagnahmt worden, das zur Programmierung von „Tachoblockern“sowie zur Löschung hierbei auftretender Fehlermeldungen benötigt wird. Bei der Auswertung dieses Diagnosegeräts wurden mehrere Dateien entdeckt, die unter der Fahrzeugidentifikationsnummer seines Taxis mit dem Stichwort „Wegstreckenmanipulation“ abgelegt worden waren.
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