Zwei Alkoholvergehen rechtfertigen noch keine MPU

Klägerin bekommt nach zwei Jahren die Fahrerlaubnis nach Parkunfall mit Fahrerflucht ohne Gutachten zurück.
 Bild: Julia Nastogadka/Unsplash
Bild: Julia Nastogadka/Unsplash
Redaktion (allg.)
Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Einer der in § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelten Tatbestände, welche die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anzuordnen, ist die wiederholte Zuwiderhandlung gegen Straßenverkehrsregeln unter Alkoholeinfluss. Nach dem aktuellen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts liegt diese Wiederholung nur dann vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei vom äußeren Geschehensablauf her eigenständigen Lebenssachverhalten je eine oder mehrere solche Zuwiderhandlungen begangen hat.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Zwei Alkoholvergehen rechtfertigen noch keine MPU
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)