BVTM: Taxigutscheine digital, so geht´s

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) ist, stellvertretend für das gesamte Gewerbe, Partner der Deutschen Bahn AG. Unter anderem bei der Mitarbeitermobilität und im Störungsmanagement greift die Deutsche Bahn seit 2006 auf die flexiblen Lösungen des Taxi-Gewerbes zurück. 

Der digitale Taxi-Gutschein vereinfacht die Abrechnung der Taxi-Fahrten.| Foto: BVTM
Der digitale Taxi-Gutschein vereinfacht die Abrechnung der Taxi-Fahrten.| Foto: BVTM

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen ist für diese Leistungen Vertragspartner und zentraler Ansprechpartner der Deutschen Bahn AG und treibt die Digitalisierung der Taxigutscheine aktiv voran. Die digitale Gutscheine erkennt man an dem QR-Code in der rechten oberen Ecke, der mit der Fahrer-App eingelesen werden kann. Analoge Gutscheine können hingegen nicht digital eingelesen werden.

Dabei gilt es für Taxifahrer einiges zu beachten

  • Zur elektronischen Autorisierung scannen Sie vor Fahrtantritt den aufgedruckten QR-Code oder geben Sie den Abrufcode manuell in Ihr Terminal ein.
  • Mit der Annahme des Gutscheins bestätigen Sie, dass Sie die Fahrt zum genannten Preis durchführen werden.
  • Die Fahrt ist unmittelbar nach Entgegennahme des Gutscheins durchzuführen.
  • Bitte fahren Sie erst dann los, wenn die angegebene Anzahl der Gäste vollständig ist.
  • Die Kostenerstattung gemäß Rahmenvertrag erfolgt über Ihre Taxizentrale oder ihren regionalen Abrechnungspartner, das Verfahren entspricht weitgehend dem Verfahren für Rechnungsfahrten.  Hier finden Sie Ihren Abrechnungspartner.
  • Eine Abrechnung ohne elektronische Autorisierung vor Antritt der Fahrt ist ausschließlich über eine Taxi-Abrechnungszentrale innerhalb von 60 Tagen nach Erstellungsdatum gegen eine erhöhte Gebühr (10% des Bruttofahrpreises, mind. 15€) zulässig.
  • Eine Direkt-Abrechnung mit der Deutschen Bahn ist ausgeschlossen. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Abrechnung ist Ihre Taxizentrale oder ihr regionaler Abrechnungspartner.

(Der Gutscheinausdruck des digitalen Taxigutscheins dient lediglich der Information und zum Abruf des QR-Codes.)

Digitale Taxigutscheine digital annehmen – das müssen Unternehmer beachten

Die analogen Taxi-Gutscheine werden Schritt für Schritt durch einen digitalen Gutschein ersetzt. Damit werden die Prozesse weiter optimiert und die Abrechnung vereinfacht. Damit der Taxi-Unternehmer umfassend von den Vorteilen des neuen, digitalen Prozesses partizipieren können, sollten er die Gutscheine digital verarbeiten können.

Eine Abrechnung digitaler Taxigutscheine ohne elektronische Autorisierung vor Antritt der Fahrt ist ausschließlich über eine Taxi-Abrechnungszentrale innerhalb von 60 Tagen nach Erstellungsdatum gegen eine erhöhte Gebühr (10 Prozent des Bruttofahrpreises, mind. 15 €) zulässig. Diese Gebühr können Sie vermeiden, in dem Sie eine entsprechende Fahrer-App einsetzen.

Digitaler Gutschein angenommen: Die Abrechnungspartner

Wer digitale Taxigutscheine annehmen will oder bereits angenommen hat, braucht einen Abrechnungspartner. Deutschlandweit sind über 50 Taxizentralen Abrechnungspartner für die Gutscheine mit QR-Code. Für alle anderen hat der BVTM ein flächendeckendes Netzwerk aus Regionalpartnern aufgebaut, die die Abrechnung übernehmen. Für jedes Bundesland und jeden Regierungsbezirk gibt es einen zuständigen Regionalpartner.

Weitere FAQs auf der Website des BVTM.

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