Zoll, Taxigewerbe und Uber & Co.

Mitte Mai rückten bundesweit rund 900 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls aus, um das Taxi- und Mietwagengewerbe genauer unter die Lupe zu nehmen. Fast 1.600 Fahrerinnen und Fahrer wurden befragt, 260 Geschäftsunterlagen geprüft – mit teils ernüchternden Ergebnissen.

Leider differenziert der Zoll bei seinen Kontrollen nicht zwischen Taxi-Fahrer und Uber-Fahrer.| Foto: Symbolbild Zoll Lörrach
Leider differenziert der Zoll bei seinen Kontrollen nicht zwischen Taxi-Fahrer und Uber-Fahrer.| Foto: Symbolbild Zoll Lörrach

Im Fokus der Überprüfung stand das Einhalten des gesetzlichen Mindestlohns. Eine Pflicht, die im Alltag vieler Fahrer offenbar noch nicht durchgängig zur Routine geworden ist. Wo die gesetzliche Regel zur fairen Entlohnung greifen soll, offenbarte sich in vielen Fällen ein eklatantes Missverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Doch wer genau gegen die Regeln verstoßen hat – Taxis oder Mietwagen – bleibt unklar. Der Zoll differenziert in seiner Bilanz nicht zwischen den beiden Betriebsarten.

Hohe Personalfluktuation und fehlende Sozialversicherungsanmeldungen

Klar ist hingegen: Es gibt Handlungsbedarf. In rund 500 Fällen ergaben sich Hinweise auf fehlende Sozialversicherungsanmeldungen oder nicht deklarierte Nebentätigkeiten – Stichwort: unrechtmäßiger Sozialleistungsbezug. 30 Ermittlungsverfahren wurden direkt im Rahmen der Kontrollen eingeleitet, vier Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts. Auch das ist Teil des Alltags der Branche: hohe Personalfluktuation, viele Aushilfen – und mancherorts offenbar ein lascher Umgang mit rechtlichen Vorgaben.

Ein Blick in die regionale Presse zeichnet ein präziseres Bild. In Hagen etwa wurden fünf Taxis ohne gültige Konzession aus dem Verkehr gezogen. Die Stadt griff sofort durch, ließ die Ordnungsnummern entfernen, der Betrieb musste eingestellt werden. In Ulm wurde ein Fahrer kontrolliert, der gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog und mehr Stunden fuhr, als bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Zwei andere Fahrer konnten keinerlei Dokumente vorlegen – sie kamen mit Verwarnungen davon.

Keine Auskunft darüber, ob die Verstöße von Taxi- oder Uber- Fahrern begangen wurden

Abgelaufene Personenbeförderungsscheine, fehlende Arbeitsnachweise, unvollständige Lohnunterlagen – viele Verstöße, die formal erscheinen, aber letztlich ein strukturelles Problem offenlegen: Zu oft wird das Taxigewerbe – wie auch das Mietwagengewerbe – auf Verschleiß gefahren. Wer sich zwischen Personalknappheit, Kostendruck und digitalen Plattformen behaupten will, spart an den falschen Ecken. Und steht am Ende im Fokus der Ermittlungen.

Dabei zeigen die Zahlen auch: Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um eine Branche, die weiterhin in Teilen mit Grauzonen operiert. Diejenigen, die gesetzestreu arbeiten, geraten dabei mitunter ungewollt in denselben Topf. Das Problem ist also nicht nur ein juristisches – sondern auch ein kommunikatives. Die vielen Betriebe, die sauber und verantwortungsbewusst arbeiten, haben ein Interesse daran, dass kontrolliert wird. Aber sie haben auch ein Recht darauf, dass sauber differenziert wird. Zwischen Schwarzarbeit und ehrlichem Handwerk. Und vor allem auch zwischen Taxi-Betrieb und Fahrdienstleister einer Plattform!

Am Ende bleibt: Die Kontrollen waren notwendig – und ihre Ergebnisse ein Spiegel. Ein Spiegel, in den das Gewerbe nun gemeinsam schauen muss. Und der Zoll? Auch der sollte beim nächsten Mal genauer hinschauen. Nicht nur auf die Unterlagen – sondern auch auf die Unterschiede.

 

 

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