Vergabekammer Lüneburg weist MOIA-Antrag erst einmal zurück
Die Vergabekammer in Lüneburg hat den Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren für die Volkswagen-Mobilitätstochter MOIA angenommen. Damit muss die Stadt Hannover erst den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens abwarten, bevor sie MOIA Konzessionen erteilt. Darauf weist der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin.
Bei einer Informationsveranstaltung für rund 100 Taxiunternehmer, die der Hannoveraner Volkswagen-Taxi-Schwerpunkthändler Heinrich Jacobi am 22. Mai mit MOIA-Geschäftsführer Robert Henrich und GVN-Vertretern organisiert hatte (Foto), hatten sowohl Henrich als auch der für die Vergabe zuständige Kämmerer Dr. Axel von der Ohe den Eindruck erweckt, die Erteilung der Konzessionen stehe kurz bevor (taxi heute berichtete). Wie dort und zuvor in der Anhörung bekräftigt Gunther Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des GVN, in einer Pressemitteilung zur Entscheidung der Vergabekammer, der Verband habe sich nicht nur gegen die Erteilung von 250 Konzessionen gewandt. Vielmehr wolle MOIA die längst bekannten Verkehrsformen Mietwagenverkehr und Sammelverkehr miteinander verknüpfen.
Beide Verkehrsformen seien seit Jahrzehnten üblich und es sei daher nicht nachvollziehbar, was da noch als Experiment im Rahmen der Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes gelten solle. Der Einsatz von über Algorithmen gesteuerter Apps könne wohl kaum als Begründung taugen.
Zimmermann erneuerte auch seinen Vorwurf, die neuen Mobilitätskonzepte neigten nicht nur zur Monopolbildung, sondern benötigten sie sogar, um Erfolg zu haben.
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