Urteil gegen Uber: „Uber X“ darf in aktueller Form nicht mehr betrieben werden
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Nutzung der App „Uber X“ zur Vermittlung von Mietwagen gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstößt. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmen, das in der Vermittlungspraxis von Uber einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil sah.
Nach Auffassung des Gerichts dürfen Mietwagenfahrer in Deutschland Aufträge nur entgegennehmen, wenn diese am Betriebssitz des jeweiligen Unternehmens eingehen. Uber ermögliche es seinen Fahrern jedoch, Fahrten direkt über die App auf dem Smartphone anzunehmen – ohne Verbindung zur Zentrale. Darin sah das Gericht eine Umgehung der gesetzlichen Regelung und untersagte Uber die Nutzung der App in ihrer derzeitigen Form.
Auswirkungen auf den Vermittlungsdienst
Das Urteil betrifft den zentralen Vermittlungsdienst von Uber in Deutschland. Konkret beanstandete das Gericht den technischen Prozess der Fahrtenannahme über die App. Für Nutzerinnen und Nutzer von Uber X hat die Entscheidung zunächst keine unmittelbaren Folgen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Uber prüft Berufung
Uber kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung zu prüfen und eine Berufung in Erwägung zu ziehen. Bis zum Ablauf der Berufungsfrist beziehungsweise während eines möglichen Berufungsverfahrens bleibt die Entscheidung vorläufig ohne Rechtskraft. (Quelle: Berliner Kurier)
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