Ranking der Taxi-Zufriedenheit in europäischen Städten
Der italienische Taxiverband Uritaxi berichtet über eine Studie (von Uritaxi und Lab21), welche die Zufriedenheit mit Taxi-Services verschiedener europäischer (Haupt-)Städte im Januar 2025 untersuchte und hebt dabei hervor, dass die Ergebnisse für Italien [wie auch für Deutschland mit Berlin, Anm. d. Red.] leicht über den europäischen Median liegen. Auf Platz eins liegt Wien (Österreich), gefolgt von Stockholm (Schweden) und Kopenhagen (Dänemark), Schlußlichter dieses Rankings bilden Warschau (Polen), Tirana (Albanien) und auf dem letzten Platz Athen (Griechenland). (Februar 2025, Quelle: uritaxi.it/gradimento-del-servizio-taxi-in-italia/)
Neuer Gesetzesentwurf führe zu Nachteilen für Taxis und Fahrgästen und diene lediglich Ride-Hailing-Diensten
Außerdem berichtet Uritaxi über "einen Vorschlag des Gesetzentwurfs zur Reform des nicht liniengebundenen öffentlichen Verkehrs", der mit den enormen Schwierigkeiten begründet wird, die der Sektor nach der Pandemie ergriff. Dieser Gesetzentwurfs sieht vor, dass die Vergabe der NCC-Genehmigungen [Mietwagen, auch Uber & Co., Anm. d. Red.] von den Gemeinden auf die Regionen [vergleichbar mit Bundesländern in Deutschland, Anm. d. Red.] übergeht. Der Verband bemüht sich zuerst die Begründung und kommunizierten Vorteile dieses Gesetzesentwurfs zu widerlegen, um anschließend die nach Meinung des Verbandes negativen Folgen eines solchen Gesetzes darzulegen, dies seien längere anstatt kürzere Bearbeitugnszeiten sowie eine Verlagerung der Dienste in attraktivere Gebiete zu lasten unattraktivere Gebiete und deren Bewohner. Außerdem stellt der Verband fest (Zitat):
dass die Reform leider schlicht den Wünschen derjenigen entgegenkäme, die heute die Branchenvorschriften verletzen. Wir beziehen uns auf jene N.C.C.-Betreiber, die widerrechtlich dauerhaft von ihrer genehmigenden Gemeinde in wohlhabendere Gemeinden umgezogen sind, und auf jene multinationalen Unternehmen, die bereits – sogar in der Presse – erklärt haben, N.C.C.-Fahrzeuge nach einer auf regionaler Basis organisierten Dispositionslogik einzusetzen.
Und ebenfalls, um diesen heute widerrechtlichen Wünschen entgegenzukommen, ist die Abschaffung der Bindung an den Betriebssitz für N.C.C. vorgesehen. Haben sich die Unterzeichner des Gesetzes gefragt, ob dies nicht mit Art. 3 der Verfassung kollidiert? Diese Abschaffung würde nämlich das N.C.C. faktisch zu einem „Straßen-N.C.C.“, also einem Taxi, machen. Der Unterschied bestünde darin, dass es nicht den Nutzerschutzregeln unterläge, die für Taxis gelten, wodurch es eine begünstigte Behandlung gegenüber diesen erhielte und somit ein Phänomen unlauteren Wettbewerbs entstünde.
Der Gesetzentwurf sieht ferner die Abschaffung der Verpflichtung zur Ausfüllung eines digitalen Fahrtenblattes vor, das als eine [datenschutzrechtliche] „Erfassung“ bezeichnet wird. Die Begründung erscheint uns vorgeschoben. Denn wenn die Erfassung einer Reihe personenbezogener Daten sowie von Start- und Enddaten einer Fahrt auf einer öffentlichen Plattform ausschließlich zum Zweck der Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der erbrachten Dienstleistungen eine „Erfassung“ ist – was ist dann die Registrierung über eine private App, bei der personenbezogene, finanzielle, Ziel-, Nachverfolgungs- und Bewegungsdaten sowie Nutzungsgewohnheiten angegeben werden, wie es bei den Apps der großen multinationalen Plattformen der Fall ist?
Es wurde gesagt, dass die Reform im Interesse der Bürger erfolge. Nach allem, was gesagt wurde, scheint sie uns jedoch genau in die entgegengesetzte Richtung zu gehen und vielmehr eine Art Amnestie für das Verhalten von Betreibern und multinationalen Unternehmen darzustellen, die derzeit widerrechtlich (contra legem) handeln (Zitat Ende). (20. Oktober 2025, Quelle: uritaxi.it/articoli/riforma-taxi-ncc-andrea-caroppo/)
Sexuelle Übergriffe von Uber-Fahrern als strukturelles Problem?
Eine in Mailand eingereichte Anzeige einer jungen ausländischen Touristin wegen sexueller Gewalt durch einen Mietwagenfahrer nahm Uritaxi zum Anlass, um über die nach Verbandsmeinung (mit zahlreichen Quellen belegten) eklatanten Sicherheitsrisiken für Fahrgäste im Zusammenhang mit modernen Mietwagengepflogenheiten zu berichten.
Uritaxi-Präsident Claudio Giudici fordert darin klare Regeln und Verantwortlichkeiten, um Plattformrisiken zu vermeiden, und die rasche Umsetzung der Verordnungen des Gesetzes 12/19 zur Regulierung digitaler Vermittlungsdienste umzusetzen. Er kritisiert weiter, dass ohne das digitale Fahrtenblatt die Rückverfolgbarkeit fehle und warnt vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxis und Plattformdiensten. Er ruft die Behörden auf, die Gefahren der Intransparenz ernst zu nehmen. Laut Uritaxi werden wichtige Regierungsdekrete zur Plattformregulierung von Lobbygruppen mit wirtschaftlichen Interessen behindert.
Es soll anschließend anhand mehrerer internationaler Fälle gezeigt werden, dass Plattformdienste wie Uber weltweite, strukturelle Sicherheitsprobleme aufwiesen, bspw.:
- Vereinigte Staaten: Der letzte Safety Report von Uber für 2019–2020 verzeichnete 3.824 Anzeigen in den fünf schwerwiegendsten Kategorien sexueller Übergriffe, darunter 141 Vergewaltigungen im Jahr 2020 – laut Uritaxi ein Beweis für ein systemisches Problem, das das Unternehmen selbst anerkennt, angehen zu müssen. Im August 2025 berichteten Frauenrechtsorganisationen, dass bei Uber-Fahrten im Durchschnitt alle acht Minuten ein Fall sexueller Gewalt vorkommt.
- Vereinigtes Königreich: Transport for London erklärte Uber 2019 für „nicht geeignet“, eine Lizenz zu besitzen, nachdem schwerwiegende Sicherheitslücken im Fahrervermittlungssystem festgestellt worden waren
Außerdem hätten Vorwürfe wegen Verstößen gegen Datenschutz und IT-Sicherheit die jüngere Geschichte geprägt. Präzedenzfälle würden zeigen, dass der Schutz sensibler Daten von Nutzern und Fahrern nicht allein internen Unternehmensrichtlinien überlassen werden könne, sondern unabhängige Aufsicht und wirksame Sanktionen bei Verstößen erfordere.
Im Verlauf des Artikels werden ferner "Algorithmische Diskriminierung und Vergütung" und "Rechte von Menschen mit Behinderungen" als weitere Problemfelder im Zusammenhang mit den genannten Dienstleistern thematisiert. (September 2025, Quelle: uritaxi.it/articoli/serve-sicurezza-vera-regolazione-responsabilita-e-trasparenza-a-tutela-dei-passeggeri-i-decreti-non-possono-piu-attendere/)
USA: Sammelklage gegen Uber von Opfern sexuell übergriffiger Uber-Fahrer
Das das Thema sexuelle Gewalt neben den zahlreichen Opfern übergriffiger Uber-Fahrer weltweit auch für Uber selbst aktuell vor allem in den USA ein großes Problem darstellt, zeigt eine weitere News vom Taxi-Verband Uritaxi. Demnach soll ein Bundesrichter in den USA den Antrag von Uber auf Abweisung mehrerer Pilotklagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen sexuellen Übergriffen durch Fahrer abgelehnt haben. Damit sei der Weg für den ersten sogenannten Bellwether-Prozess geebnet [sinngemäß übersetzt: "Richtschnurprozess", Anm. der Redaktion], der laut Bericht am 8. Dezember 2025 beginnen soll. Die Pilotverfahren dienten demnach dazu, Durchschnittswerte möglicher Entschädigungen zu ermitteln, die Geschworene in den zahlreichen ähnlichen Klagen festsetzen könnten. Insgesamt seien derzeit über 2.800 Verfahren gegen Uber in den USA aufgrund sexueller Übergriffe von Uber-Fahrern anhängig, in denen dem Unternehmen vorgeworfen werde, die Sicherheit der Fahrgäste nicht ausreichend gewährleistet zu haben.
Den Informationen zufolge werden die Fälle im Rahmen einer Sammelklage vor einem Bundesgericht in Kalifornien unter Aufsicht des Richters Charles R. Breyer gebündelt. Dieser habe nur einen Teil der Klagepunkte abgewiesen, während der Kern der Anschuldigungen weiterverfolgt werde. Beobachter erwarteten laut Uritaxi, dass die Ergebnisse der anstehenden Pilotprozesse maßgeblichen Einfluss auf mögliche zukünftige Vergleichsverhandlungen haben könnten. Die Entwicklung werde von der Branche aufmerksam verfolgt, da sie erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen für Uber nach sich ziehen könnte. (August 2025, Quelle: uritaxi.it/articoli/il-giudice-respinge-il-tentativo-di-uber-di-archiviare-tutte-le-cause-pilota-per-aggressioni-sessuali-commesse-da-autisti/)
Gericht erklärt Bestimmung des italienischen Verkehrsministeriums für rechtswidrig
Nach Angaben der Unione Radiotaxi d’Italia (URI, Verband der Funktaxis Italiens) habe das Verwaltungsgericht des Latium mit Urteil vom 17. Oktober 2025 eine Bestimmung des italienischen Verkehrsministeriums für rechtswidrig erklärt. Diese habe vorgesehen, dass die Zulassung und Aktualisierung von Taxi- und Mietwagenfahrzeugen (NCC) nur nach vorheriger Eintragung in das nationale Register RENT abgeschlossen werden dürfe. Das Gericht habe der Klage eines Unternehmerverbands stattgegeben und entschieden, das Ministerium habe seine Befugnisse überschritten, da die Eintragung laut Gesetz nur informativen Charakter habe. Durch das Urteil bleibe das Register zwar bestehen, verliere aber seine blockierende Wirkung auf Verwaltungsverfahren. Taxi- und NCC-Betriebe könnten ihre üblichen Zulassungs- und Aktualisierungsvorgänge demnach wieder regulär fortsetzen. URI habe die Entscheidung begrüßt und betont, dass Digitalisierung im Verkehrssektor der Vereinfachung dienen und keine neuen bürokratischen Hürden schaffen solle. (24. Oktober 2025, Quelle: unioneradiotaxi.it/chi-siamo)
Erstes nationales Roaming-System für Taxi-Apps in Italien gestartet
Nach Angaben einer Meldung der italienischen Newsseite Taxi.it wurde in Italien bereits Mitte des Jahres das Italian Taxi Network (ITN) offiziell gestartet, das als erstes nationales Roaming-System für Taxi-Apps in Italien und Europa beschrieben wurde. Das Projekt sei aus der Zusammenarbeit der drei größten Anbieter appTaxi, BTaxi und TaxiMove hervorgegangen und solle die Buchung eines Taxis in über 50 Städten über eine einzige App ermöglichen. Nutzer könnten laut Darstellung ohne zusätzliche Registrierung in verschiedenen Regionen Taxis bestellen und damit ein einheitliches System von Mailand bis Palermo nutzen.
Bei einer Pressekonferenz in Mailand wurde der offizielle Start bekanntgegeben, an der die Präsidenten der beteiligten Plattformen teilnahmen. ITN werde als Beispiel für Kooperation zwischen Apps und Taxifahrern dargestellt, mit dem Ziel, Effizienz und Servicequalität zu verbessern. Das Netzwerk sei bereits in 51 Städten aktiv, weitere Beitritte seien geplant. Nach Darstellung der Organisation solle das System ein einfacheres und sichereres Nutzererlebnis bieten und die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Taxigewerbes gegenüber internationalen Plattformen stärken.
Zur Funktionsweise [Anm. d. Red.]: Der Begriff „nationales Roaming-System“ wird in Anlehnung an den Mobilfunk genutzt. Wenn sich ein Nutzer mit seiner gewohnten (regionalen) Taxi-App in eine andere Stadt begibt, „roamt“ diese App technisch über das ITN-Netz in das dortige lokale Taxisystem hinein. So kann zum Beispiel ein Nutzer aus Rom, der normalerweise appTaxi verwendet, mit derselben App auch in Florenz oder Neapel (in der andere Taxi-Apps maßgeblich sind) ein Taxi rufen – die Buchung wird über das gemeinsame ITN-Netz an den lokalen Taxi-Dienst weitergeleitet. (April 2025, Quelle: taxi.it/2025/04/roaming-tra-le-app-di-taxi-innovazione-unica-in-europa/)
Fahrerloses Waymo-Auto kommt nach Verkehrsregelverletzung straffrei davon
La Repubblica berichtete von einem ebenso kuriosen wie bedenklichen Vorfall in den USA: Zwei Polizisten hielten in Kalifornien ein Waymo-Fahrzeug an, das eine verbotene Kehrtwende gemacht hatte, konnten aber niemanden bestrafen, denn "es gab keinen Fahrer". Der Fall wurde ohne weitere Folgen dem Betreiber-Unternehmen gemeldet. (30. September 2025, Quelle: repubblica.it/esteri/2025/09/30/news/usa_polizia_waymo_taxi_guida_autonoma_no_multa-424880473/)
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