80 Prozent vom Taxitarif: Köln plant neue Preisgrenze für Mietwagen
Die Stadt Köln plant die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, soll dazu eine Allgemeinverfügung erlassen werden. Das Mindestentgelt soll sich am geltenden Taxitarif orientieren und mindestens 80 Prozent des regulären Taxitarifs betragen. Ziel der Maßnahme ist es, nicht marktgerechte Preise zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr zu sichern.
Orientierung am Taxitarif
Nach Angaben der Verwaltung soll die Preisuntergrenze für Mietwagenfahrten unterhalb, aber in enger Anlehnung an den Taxitarif liegen. Konkret ist vorgesehen, dass das Mindestbeförderungsentgelt bei mindestens 80 Prozent des regulären Taxitarifs angesetzt wird. Damit will die Stadt nach eigener Darstellung verhindern, dass einzelne Anbieter mit deutlich niedrigeren Preisen operieren und so den Wettbewerb verzerren.
Wettbewerbsbedingungen im Fokus
Alexander Mönch, Präsident von Freenow by Lyft Deutschland & Österreich, bewertet den Vorstoß positiv. Teile des Mietwagenmarkts würden bestehende Regeln umgehen und dadurch Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Die kommunalen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, seien begrenzt. Vor diesem Hintergrund sei die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts aus seiner Sicht eine notwendige Maßnahme im öffentlichen Interesse.
Bundespolitische Rahmenbedingungen gefordert
Zugleich verweist der Branchenvertreter darauf, dass langfristig modernere regulatorische Rahmenbedingungen auf Bundesebene erforderlich seien. Nur so lasse sich ein zukunftsfähiger Mobilitätsmarkt schaffen, der faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer gewährleiste. (Quelle: Freenow by Lyft)
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