Taxi-Bundesverbände beenden Streit ums Geld
Eine Klägergemeinschaft dreier im Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) organisierter Landesverbände muss dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) keinen „sehr hohen fünfstelligen Betrag“ als Umlage für 2019 durchgeführte Großveranstaltungen wie die „Scheuerwehr“ bezahlen. Das ist das Ergebnis der zweitinstanzlichen Verhandlung am 9. November 2023 vor dem 23. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin.
Wie TMV-Vizepräsident Thomas Kroker per Pressemitteilung des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. am 4. Dezember 2023 mitteilte, hat der Anwalt des BVTM im Laufe dieser Verhandlung die Berufung zurückgezogen. Es war Rechtsanwalt Herwig Kollar, der Präsident des BVTM.
Damit erlange das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2021 Rechtskraft. Es hatte zugunsten der drei Kläger entschieden. Das waren der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und die Fachvereinigung Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. (FPN).
Die drei Landesverbände hatten im Juni 2020 ihre Mitgliedschaft im BVTM gekündigt und hätten nach einer Mitgliederversammlung des BVTM im Oktober 2020 rückwirkend per Umlage für die Veranstaltungen mit aufkommen sollen, die ihres Erachtens aber damals längst abgeschlossen waren.
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