Taxi-Bundesverbände beenden Streit ums Geld

Der Landesverbände des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV) müssen dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) keinen hohen fünfstelligen Betrag mehr nachträglich entrichten.

TMV-Vizepräsident Thomas Kroker und seine Mitstreiter freuen sich, dass der Rechtsstreit endlich ein für sie positives Ende genommen hat. (Foto: Dietmar Fund)
TMV-Vizepräsident Thomas Kroker und seine Mitstreiter freuen sich, dass der Rechtsstreit endlich ein für sie positives Ende genommen hat. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Eine Klägergemeinschaft dreier im Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) organisierter Landesverbände muss dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) keinen „sehr hohen fünfstelligen Betrag“ als Umlage für 2019 durchgeführte Großveranstaltungen wie die „Scheuerwehr“ bezahlen. Das ist das Ergebnis der zweitinstanzlichen Verhandlung am 9. November 2023 vor dem 23. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin.

Wie TMV-Vizepräsident Thomas Kroker per Pressemitteilung des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. am 4. Dezember 2023 mitteilte, hat der Anwalt des BVTM im Laufe dieser Verhandlung die Berufung zurückgezogen. Es war Rechtsanwalt Herwig Kollar, der Präsident des BVTM.

Damit erlange das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2021 Rechtskraft. Es hatte zugunsten der drei Kläger entschieden. Das waren der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und die Fachvereinigung Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. (FPN).

Die drei Landesverbände hatten im Juni 2020 ihre Mitgliedschaft im BVTM gekündigt und hätten nach einer Mitgliederversammlung des BVTM im Oktober 2020 rückwirkend per Umlage für die Veranstaltungen mit aufkommen sollen, die ihres Erachtens aber damals längst abgeschlossen waren.

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