Taxishuttle zum Freibad und zum Saunahuus

Die niedersächsische Gemeinde Ganderkesee möchte im Sommer einen Taxishuttle zu ihrem Freibad und zur Sauna einrichten, um der Parkplatzknappheit zu begegnen.

Am Freibad Ganderkesee wird im Sommer ein Kurzzeitparkplatz für Taxis eingerichtet. (Foto: Gemeinde Ganderkesee)
Am Freibad Ganderkesee wird im Sommer ein Kurzzeitparkplatz für Taxis eingerichtet. (Foto: Gemeinde Ganderkesee)
Dietmar Fund

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Ganderkesee hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 beschlossen, im Sommer einen Taxishuttle zum städtischen Freibad und der Sauna „Saunahuus“ einzurichten. Der Bürgermeister soll dafür Haushaltsmittel von 9.000 Euro außerplanmäßig genehmigen. „Eine entsprechende Preisabfrage wird durchgeführt“, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass die Gemeinde keine Grundstücke für eine Erweiterung des Parkplatzes bei ihrer Badeanstalt erwerben konnte. Anstelle eines zunächst geprüften Busshuttles hat die Gemeindeverwaltung mit einem Taxiunternehmer die Idee eines Taxishuttles entwickelt. Sie sieht vor, dass innerhalb des Gemeindegebiets ein Taxi für die Hinfahrt mit einem Vorlauf von zwei Stunden bestellt werden kann, während die Badegäste die Rückfahrt mit einem Taxi-Butler-Rufknopf individuell bestellen können.

Das Shuttle-Angebot soll vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 gelten. Pro Haushalt und Fahrt sollen die Badegäste, die zu Hause abgeholt werden, 5 Euro bezahlen. Der Taxifahrer muss nach dem Taxitarif abrechnen. Die Differenz zahlt die Gemeinde dem Unternehmer. Bei Bedarf können auch die Fahrten zweier Haushalte zusammengelegt werden, wenn sie an einer Strecke liegen, um die Kosten zu senken.

Der veranschlagte Kostenanteil der Gemeinde von 9.000 Euro basiert auf einer Kalkulation, die von 15 Euro Durchschnittskosten pro Taxifahrt, 10 Fahrten pro Tag und 90 Fahrtagen ausgeht. Bei drei Taxiunternehmen aus der Umgebung sollen nun Preise abgefragt werden, die unter anderem davon ausgehen, dass mit einer maximalen Vorlaufzeit von zwei Stunden mindestens zehn Fahrzeuge für die Fahrten zum Freibad oder zur Sauna zur Verfügung stehen müssen. Die Fahrten müssen digital aufgezeichnet werden und es muss sichergestellt werden, dass die Mitfahrenden baden oder schwitzen gehen.

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