Bei der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH können ab Anfang Juni Förderanträge für den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gestellt werden. Das Förderprogramm mit dem Titel „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ setzt den Schwerpunkt beim Laden von elektrisch angetriebenen Flottenfahrzeugen. Darauf weist Joseph Seybold von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hin.
Wie man auf der Homepage von bayern innovativ erfährt, stellt der Freistaat Bayern für dieses Programm drei Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden damit Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Bayern inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Voraussetzung ist, dass die Ladepunkte in dem Sinne nicht-öffentlich sind, dass sie nur von Personen genutzt werden dürfen, die dem Antragsteller namentlich bekannt sind – eine Voraussetzung, die bei Taxi- und Mietwagenbetrieben und anderen Pkw-Flotten und ihrem Fahrpersonal gegeben ist. Es muss sich um mindestens einen Schnell-Ladepunkt handeln, wobei Schnellladen hier meint, dass mit mehr als 22 kW Ladeleistung geladen wird.
Maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt werden gefördert und höchstens zehn Ladepunkte pro Ladeort. Die maximale Fördersumme liegt bei 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Zu ihnen zählen neben dem Netzanschluss auch bauliche Maßnahmen bis hin zur Beschilderung oder einem Wetterschutz. Das Antragsfenster soll ab Anfang Juni geöffnet werden und bis Ende dieses Jahres offenstehen.
Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer aus Bayern können Richtlinien zu dem Förderprogramm als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen. In ihnen werden Taxibetriebe unter dem Begriff „Mischflotten“ mit erwähnt. Am 2. Juni 2022 um 14 Uhr kann man sich in einer Online-Sprechstunde über das Programm informieren. Den Link für die Anmeldung dazu findet man ebenfalls bei bayern innovativ.
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