Züricher Taxi-Streit: Entscheidung aufgeschoben

Die Restriktionen für deutsche und österreichische Taxis am Züricher Flughafen werden nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Das teilte das Schweizer Bundesamt für Verkehr nun mit.
Redaktion (allg.)

Die Schweizer Verantwortlichen hatten sich im letzten Sommer auf eine Neuregelung für deutsche und österreichische Taxis am Flughafen Zürich geeinigt. Demnach haben ausländische Taxis nur noch an 90 Tagen im Jahr einen Rechtsanspruch darauf, Passagiere zum Züricher Flughafen zu bringen oder von dort auf Bestellung abzuholen.

Für die Zeit über 90 Tage hinaus sollen zwei Staatsverträge von 1953 bzw. 1958 angewendet werden. Das bedeutet, dass deutsche und österreichische Taxifahrer nach 90 Tagen nur noch Passagiere zum Flughafen bringen, aber dort keine neuen Fahrgäste aufnehmen dürfen.

Diese Regelung hätte nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Juli 2012 in Kraft treten sollen. Wie jetzt bekannt wurde, vereinbarten die Schweiz und Deutschland bereits am 28. Januar 2012 auf Ministerebene, die Taxi-Frage in die Verhandlungen über die Fluglärm-Problematik zu integrieren, die derzeit laufen und im Sommer 2012 abgeschlossen sein sollen.

Nach Angaben des Bundesamts für Verkehr wurde deshalb beschlossen, die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften für die Taxis bis auf weiteres aufzuschieben.

(sk)
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