Vergleich verbietet rote Taxi-Außenspiegel

Eine Taxizentrale hat einen Vergleich mit einem Taxi- und Mietwagenunternehmer geschlossen, der ihm rote Außenspiegel als Eigenwerbung verbietet.
Steven Sürder hat die rote Folie inzwischen von seinen Taxi-Außenspiegeln entfernt. (Foto: Dieter Staniek)
Steven Sürder hat die rote Folie inzwischen von seinen Taxi-Außenspiegeln entfernt. (Foto: Dieter Staniek)

Dem Vorbild eines Kollegen folgend, der seinen Fahrzeugen vor ein paar Jahren grüne Außenspiegel verpasst hatte, stattete der Taxi- und Mietwagenunternehmer Steven Sürder seine zehn Taxis und sechs Mietwagen mit rot folierten Außenspiegeln aus. Bei seinen Fahrgästen kam dieses Erkennungsmerkmal besonders bei Abholungen am Flughafen gut an, während es der Funk-Taxi-Zentrale Neuss IG gar nicht gefiel. Sie schickte dem Unternehmer nach dessen Aussage eine Unterlassungserklärung und ging schließlich gerichtlich gegen ihn vor. Wie aus den taxi heute vorliegenden Unterlagen des Klägers hervorgeht, wandte er sich gegen eine Reihe von Werbemaßnahmen, zu denen es gehörte, auf die roten Außenspiegel hinzuweisen.

 Bei einer Verhandlung Mitte August 2016 vor dem Landgericht Mönchengladbach ließ das Gericht laut Steven Sürder erkennen, dass es wohl gegen die roten Spiegel entscheiden würde, wenn es „hart auf hart käme“. Er folgte daraufhin dem Vorschlag des Gerichts und schloss einen Vergleich. Er sieht vor, die roten Folien an den Taxis wieder abzunehmen. Sürder zahlt nun seine Verfahrenskosten, während die Taxizentrale ihre zu tragen hat.

Laut dem Taxi- und Mietwagenunternehmer arbeitet er gar nicht mit der Neusser Taxizentrale zusammen, der laut Ihrer Homepage 81 Fahrzeuge angeschlossen sind. Vielmehr lässt er seine Taxis über die Taxizentrale Grevenbroich vermitteln.

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