Jörg Ridder: Vorsätzlich und in Bereicherungsabsicht geschleust

Das Landgericht in Sonderburg hat in der gestrigen Berufungsverhandlung gegen den Taxifahrer Jörg Ridder, der beschuldigt wurde, im Januar drei Afghanen zur illegalen Einreise nach Dänemark verholfen zu haben, das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts im Wesentlichen bestätigt und ihn zu einer Haftstrafe von 50 Tagen verurteilt.
Redaktion (allg.)

Das vom Amtsgericht zuvor ausgesprochene zweijährige Einreiseverbot hob das Landgericht zwar auf, die 50-tägige Haftstrafe sei aber rechtens. Ridder habe es versäumt, sich die Ausweise der Fahrgäste zeigen zu lassen. Nicht die Beförderung der drei Afghanen nach Pattburg, sondern die anschließende Weiterfahrt mit ihnen nach Kopenhagen wurde als vorsätzliche Beförderung illegaler Einreisender in Bereicherungsabsicht ausgelegt. Womit das Gericht diese Unterstellung als bewiesen angesehen haben will, bleibt rätselhaft. Die Flensburger Zentrale „Altstadt Taxi“, für die Jörg Ridder fährt, jedenfalls betonte auf Nachfrage von taxi heute, dass der Fahrpreis sogar noch etwas unter Tarif gelegen habe. Handfeste Beweise scheinen bei der dänischen Justiz also keine zwingende Voraussetzung für eine Verurteilung zu sein – vor allem dann nicht, wenn offenbar ein Exempel statuiert werden soll. Jörg Ridder und sein Anwalt wollen das Urteil nicht hinnehmen und weiter für Gerechtigkeit und einen Freispruch kämpfen. Sie kündigten an, beim dänischen Hochgericht Berufung einzulegen. Ob diese jedoch zugelassen wird, ist derzeit noch unklar. So lange bleibt Jörg Ridder auf freiem Fuß. Hinweis der Redaktion: Unter http://www.nordschleswiger.dk/SEEEMS/129.asp?artid=10799 finden Sie einen bemerkenswerten Kommentar zum Urteil des Berufungsgerichts.

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