Taxi wird teurer: Schwerin erhöht Preise für Fahrten und Zuschläge

Fahrgäste in Schwerin müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Zum Jahreswechsel 2026 treten neue Tarife in Kraft, die Grundpreise, Kilometerentgelte und Wartezeiten betreffen. Auch für Inklusionstaxis gelten künftig höhere Gebühren.

Ab Januar 2026 gelten neue Tarife mit höheren Grund- und Kilometerpreisen in Schwerin. | Foto: Waldemar Brandt via Unsplash
Ab Januar 2026 gelten neue Tarife mit höheren Grund- und Kilometerpreisen in Schwerin. | Foto: Waldemar Brandt via Unsplash

Zum Jahreswechsel 2026 werden Fahrten mit dem Taxi in Schwerin teurer. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat als zuständige Genehmigungsbehörde die vierte Änderung der Taxiverordnung beschlossen. Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Januar 2026. Die Stadt Schwerin hat die entsprechende Bekanntmachung am 3. November 2025 veröffentlicht.

Zuständigkeit liegt beim Landkreis

Die Festlegung der Taxitarife in der Landeshauptstadt erfolgt nicht durch die Stadtverwaltung, sondern durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim. Grundlage ist das Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit den Landesregelungen Mecklenburg-Vorpommerns, die die Zuständigkeit auf den Landkreis übertragen.

Höhere Grund- und Kilometerpreise

Mit der neuen Verordnung steigen sowohl Grundtarife als auch Kilometerpreise deutlich an.
Der Grundpreis im Tagtarif (06:00 bis 22:00 Uhr) erhöht sich von 4,00 auf 4,50 Euro. Im Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif (22:00 bis 06:00 Uhr) wird künftig ein Grundpreis von 4,90 Euro fällig, bislang waren es 4,50 Euro.

Auch die Kilometerpreise werden angehoben. Im Tagtarif kosten der erste und zweite Kilometer künftig 4,00 Euro pro Kilometer (bisher 3,40 Euro), der dritte und vierte Kilometer 3,50 Euro (bisher 2,50 Euro). Ab dem fünften Kilometer gilt ein Satz von 2,30 Euro (bisher 2,10 Euro).

Im Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif steigen die Preise auf 4,30 Euro für den ersten und zweiten Kilometer (bisher 3,70 Euro), 3,90 Euro für den dritten und vierten Kilometer (bisher 2,90 Euro) sowie 2,40 Euro ab dem fünften Kilometer (bisher 2,20 Euro).

Anpassungen bei Zuschlägen und Wartezeiten

Neben den Fahrtkosten werden auch Zuschläge und Wartezeiten teurer. Die Wartezeit wird künftig mit 45,00 Euro pro Stunde berechnet, fünf Euro mehr als bisher. Für Großraumtaxis mit mindestens sechs Sitzplätzen wird ab dem fünften Fahrgast ein Zuschlag von 8,00 Euro erhoben (bisher 7,00 Euro).

Auch die Entgelte für Inklusionstaxis steigen. Die Beförderung einer Person im Rollstuhl kostet künftig 19,00 Euro pro Fahrt (bisher 17,50 Euro). Das Umsetzen einer Person, das zwei Transportpersonen erfordert, wird mit 38,00 Euro berechnet (bisher 35,00 Euro).

Technische und organisatorische Änderungen

Neu eingeführt wird in der Verordnung der Begriff „Fahrpreisanzeiger/EU-Taxameter“. Damit wird eine Anpassung an europäische technische Standards vorgenommen. Taxiunternehmen haben nach Inkrafttreten acht Wochen Zeit, ihre Geräte auf die neuen Tarife umzustellen. Die Übergangsfrist endet am 26. Februar 2026.

Bis zur Umstellung gilt weiterhin der Tarif der dritten Änderungsverordnung vom 27. Januar 2023. In der Übergangsphase kann es daher vorübergehend zu unterschiedlichen Preisangaben für vergleichbare Fahrten kommen.

Fortsetzung der Tarifentwicklung

Die neue Verordnung setzt eine Reihe von Anpassungen der vergangenen Jahre fort. Die aktuellen Tarife gelten seit Februar 2023. Laut Begründung der Genehmigungsbehörde reagieren die Erhöhungen auf gestiegene Betriebskosten und sollen die wirtschaftliche Grundlage des Taxigewerbes in Schwerin sichern. (Quelle: Schwerin.News)

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