Taxitarife: Taxiunternehmer erhob Dienstaufsichtsbeschwerde

Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg belehrte den Taxi- und Mietwagenunternehmer Dirk Holl darüber, dass seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Eichamt wegen verzögerter Tarifanpassungen als Fachaufsichtsbeschwerde zu werten sei. Sie wurde zurückgewiesen.

Dirk Holl (l., hier mit seinem Bruder Sebastian) wollte als Verbandsvertreter das Vorgehen der Eichbehörden beschleunigen, weil viele Unternehmen wie sein Familienbetrieb unter der hohen derzeitigen Kostenbelastung leiden. (Foto: Dietmar Fund)
Dirk Holl (l., hier mit seinem Bruder Sebastian) wollte als Verbandsvertreter das Vorgehen der Eichbehörden beschleunigen, weil viele Unternehmen wie sein Familienbetrieb unter der hohen derzeitigen Kostenbelastung leiden. (Foto: Dietmar Fund)

Weil die Bearbeitung aktueller Taxitarif-Anträge in Baden-Württemberg durch die Eichämter bis zu vier Monate dauere, hat der Gaggenauer Taxi- und Mietwagenunternehmer Dirk Holl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Taxi-Verbands Deutschland (TVD) am 18. September 2022 eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Tübingen geschickt. Gleichzeitig informierte er den baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann über den unbefriedigenden Stand der Tarifanpassungen. Beiden gegenüber argumentierte er damit, dass die Taxi-Tarife in Baden-Württemberg spätestens ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr kostendeckend seien und die Unternehmerschaft mit dem Rücken zur Wand stehe. Gegenüber dem Minister bezeichnete Holl die Abteilung Mess- und Eichwesen des Regierungspräsidiums Tübingen als „Behörde zur Verhinderung von Innovationen“, die die zeitnahe Umsetzung neuer Tarife verhindere.

Daraufhin antwortete dem Unternehmer und Verbandsvertreter Uwe Alle, Abteilungspräsident für das Eich- und Beschusswesen im Regierungspräsidium Tübingen. Er wies Holl zunächst darauf hin, dass sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde immer gegen ein persönliches Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern richten müsse. Daher sei seine Beschwerde als „Fachaufsichtsbeschwerde“ zu werten.

Der Abteilungspräsident schrieb, dass die tarifgenehmigende Behörde zunächst eine Rechtsverordnung erlassen müsse, was in einem Fall von April bis September 2022 gedauert habe. Außerdem müssten vor der Prüfung des Tarifes und der Eichung durch das Eich- und Beschusswesen erst die Tarife für alle im Tarifgebiet verwendeten Taxameter-Typen durch den jeweiligen Hersteller programmiert werden. Das dauere derzeit im Durchschnitt vier bis acht Wochen. Für die Prüfung und Freigabe eines Tarifgebiets brauche die Eichbehörde durchschnittlich 40 Stunden.

„Wir benötigen für die Genehmigung des Tarifes zirka eine Woche, wenn uns alle Informationen vorliegen“, schreibt der Behördenvertreter weiter. „Auf die anderen am Prozess beteiligten Parteien haben wir dabei keinen Einfluss. Nachdem ein Tarif geprüft und freigegeben ist, können die Eichungen bei den zuständigen Eichämtern in der Regel zeitnah erfolgen.“ Da in der aktuellen Vorgehensweise seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine rechtswidrigen oder unzweckmäßigen Handlungen erkennbar seien, müsse er die Beschwerde als unbegründet zurückweisen, schließt der Abteilungspräsident.

Zum Schluss spielte er den Ball zurück an den Verbandsvertreter und regte an, er möge sich für eine teilweise Zusammenlegung der 44 Tarifgebiete Baden-Württembergs einsetzen. Darüber ließe sich künftig eine nachhaltige Verbesserung erreichen.

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