Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Damit setzt Deutschland eine Vorgabe der EU um. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind davon aber nicht betroffen: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten und auch nach dem 7. Februar gekaufte Neufahrzeuge müssen nicht mit den Tagfahrleuchten ausgestattet sein – es sei denn, es handelt sich um neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen.
Wer sich trotzdem dafür entscheidet, muss bei der Auswahl auf das ECE-Kennzeichen – E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol – und die Kennung RL achten. „Ist der Bausatz nicht zugelassen, ist die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erloschen“, warnt Frank Benz vom TÜV Süd.
Tagfahrleuchten sind in der Frontschürze oder den Frontscheinwerfern integriert, schalten sich beim Starten der Zündung automatisch ein und erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Der Nutzen ist unterdessen umstritten. Während die Politik von einem Sicherheitsgewinn ausgeht, besagt eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass das Tagfahrlicht zwar keine negativen Effekte habe, aber auch keinen nennenswerten Sicherheitsgewinn bringe.
Kritisiert wird, dass vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer sowie Motorradfahrer durch vermehrtes Tagfahrlicht schlechter wahrgenommen würden. Aus diesem Grund hatte Österreich die Pflicht vor zwei Jahren wieder aufgehoben.
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