Datenschutz: Facebook-Firmenseiten können kritisch werden

Laut den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder können auch die Betreiber von Fanpages haftbar gemacht werden, wenn die nicht der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.
Firmenseiten in Facebook können datenschutzrechtlich kritisch werden. (Foto: Alexander Klaus/pixelio.de)
Firmenseiten in Facebook können datenschutzrechtlich kritisch werden. (Foto: Alexander Klaus/pixelio.de)
Dietmar Fund

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sehen die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder ihre langjährige Rechtsauffassung bestätigt, dass Betreiber von Fanpages ebenso wie Facebook selbst für die Einhaltung des Datenschutzes gegenüber den Nutzern verantwortlich sind. Zwar nehme das Urteil Bezug auf eine frühere Datenschutz-Richtlinie, doch erstrecke sich die vom EuGH festgestellte Mitverantwortung auf das jeweils geltende Recht, erklären die Datenschützer in einer Entschließung.

Wer eine Fanpage (gemeint sind damit auch alle Firmenseiten) besuche, müsse darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken von Facebook oder dem Fanpage-Betreiber selbst verarbeitet werden. Die Betreiber sollten sich daher selbst versichern, dass Facebook ihnen die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stelle, heißt es in der Entschließung. Sofern Facebook die Besucher beispielsweise mittels Cookies im Internet verfolge („tracke“), sei dazu eine Einwilligung der Nutzer erforderlich. Facebook und der Betreiber müssten in einer gemeinsamen Vereinbarung festlegen, wer von ihnen welche Verpflichtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfülle. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“ für die Betreiber von Fanpages.

Karsten Mai, Justiziar des Hannoveraner Dienstleister DL-Daten GmbH, weist darauf hin, dass zu dieser Thematik noch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausstünde. „Bis dahin sollten Seitenbetreiber zumindest auf ein ordnungsgemäßes Impressum und auf Datenschutzinformationen achten“, rät Mai. Der sicherste Weg sei, seine Fanpage vorläufig abzuschalten, bis Facebook eine datenschutzkonforme Lösung anbiete.

DL-Daten ist der Kooperationspartner des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) und hat für dessen Mitglieder einige Handreichungen zur Umsetzung der DSGVO erarbeitet.
 

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