Kleine Fachkunde - Abschied von einer „Dauerbaustelle“

Im Bundesverkehrsministerium trägt der Vorgang den nüchternen Titel „Abbau der Bürokratie im Verkehrsbereich“. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe markiert der Entwurf zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung jedoch das Ende eines Streits, der die Branche über Jahre beschäftigt hat: Die bundesweite „Kleine Fachkunde“ für Taxi-, Mietwagen- und Bedarfsverkehrsfahrer soll verschwinden – zumindest in ihrer bisherigen Form.

Symbolbild: Die Bundesweite Kleine Fachkunde ist vom Tisch - der Bund möchte damit nichts mehr zu tun haben und schiebt die Verantwortung an die Länder weiter.| Foto: KI-generiert
Symbolbild: Die Bundesweite Kleine Fachkunde ist vom Tisch - der Bund möchte damit nichts mehr zu tun haben und schiebt die Verantwortung an die Länder weiter.| Foto: KI-generiert

Der Entwurf aus dem Haus des Bundesverkehrsministeriums vom 8. Mai 2026 (der uns vorliegt) liest sich auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich steckt hinter den Änderungen an § 48 FeV eine politische Kehrtwende. Bislang war vorgesehen, bundesweit einheitliche Fachkundeprüfungen für Fahrerinnen und Fahrer im Taxi-, Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr einzuführen. Nun zieht sich der Bund zurück. Künftig sollen die Länder selbst entscheiden dürfen, ob sie überhaupt einen Fachkundenachweis verlangen – und wie dieser aussieht.

Damit endet ein Projekt, das seit dem Wegfall der klassischen Ortskundeprüfung im Jahr 2021 nie richtig in Gang gekommen war. Die Idee hinter der „Kleinen Fachkunde“ war zunächst plausibel: Wenn Navigationsgeräte die Kenntnis jeder Straße überflüssig machen, sollten wenigstens Grundwissen zu Inklusion, Sicherheit, Umgang mit Fahrgästen und rechtlichen Pflichten geprüft werden. Doch aus dem Vorhaben wurde eine jahrelange Hängepartie.

Zitat aus dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums: „…Länder, die von der Ermächtigung gemäß Satz 1 Gebrauch machen, können auf ihrem Gebiet einen Nachweis der Fachkunde verlangen, wenn dieser keine Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung war, weil Landesregierungen von der Ermächtigung gemäß Satz 1 keinen Gebrauch gemacht haben. Der Nachweis ist bei der Fahrgastbeförderung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.“

Viel Arbeit, viele Fragen – keine Entscheidung

Mal ging es um verschobene Einführungstermine, mal um offene Fragen zu Prüfungsorganisation und Zuständigkeiten. 2023 gab es dann einen Fragenkatalog mit mehr als 600 Prüfungsfragen. Themen wie Überfallschutz, Verhalten gegenüber mobilitätseingeschränkten Fahrgästen oder Konfliktmanagement sollten Teil der Prüfung werden.

In der Praxis blieb jedoch vieles ungeklärt. Die Verkehrsministerkonferenz vertagte Entscheidungen mehrfach. Verbände warnten vor zusätzlicher Bürokratie in einer Branche, die ohnehin unter Fahrermangel leidet. Gerade kleinere Unternehmen im ländlichen Raum sahen die Gefahr, dass neue Fahrer an zusätzlichen Prüfungen scheitern oder monatelang auf Termine warten würden.

Zitat aus dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums: „…begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung.“

BVTM pro „Kleine Fachkunde“ – TMV dagegen

Besonders deutlich formulierte das der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV). In Stellungnahmen sprach der Verband von einem „bürokratischen Phantom“ und kritisierte die stockende Umsetzung scharf. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) dagegen hielt lange an der Idee einer bundesweiten Prüfung fest und argumentierte mit Qualitätsstandards und fairen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Plattformanbietern.

Der nun vorliegende Entwurf versucht einen föderalen Kompromiss. Die Fachkunde wird nicht vollständig gestrichen, sondern regionalisiert. Die Länder erhalten eine Verordnungsermächtigung. Sie können künftig selbst festlegen, ob ein Fachkundenachweis notwendig ist, welche Stelle prüft, welche Inhalte abgefragt werden und welche Übergangsregeln gelten.

Zitat aus dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums: „…ist gemäß Absatz 4a ein Nachweis der Fachkunde Voraussetzung für die Erteilung der Fahr-erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, hat der Inhaber der Erlaubnis auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde seine Fachkunde erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.“

Die Bundesländer entscheiden

Damit droht allerdings ein Flickenteppich. Ein Fahrer könnte künftig in Niedersachsen ohne zusätzliche Prüfung arbeiten, in Nordrhein-Westfalen aber einen Fachkundenachweis benötigen. Der Entwurf sieht sogar ausdrücklich vor, dass Länder auch von Fahrern aus anderen Bundesländern einen Nachweis verlangen dürfen, wenn dort keine Fachkunde vorgeschrieben ist.

Für Unternehmer bedeutet das neue Unsicherheit. Denn während die bundesweite Prüfung nun faktisch beerdigt wird, entstehen möglicherweise regionale Sonderwege. Gerade größere Betriebe mit mehreren Standorten dürften sich auf unterschiedliche Regelungen einstellen müssen.

Zugleich zeigt die Debatte ein strukturelles Problem der Branche. Das Taxi- und Mietwagengewerbe befindet sich mitten in einem Wandel: Plattformanbieter wachsen, Kranken- und Inklusionsfahrten gewinnen an Bedeutung, digitale Vermittlung ersetzt klassische Funkzentralen. Gleichzeitig wird qualifiziertes Personal knapper. In diesem Umfeld könne ein zusätzliches Prüfungsverfahren schnell wie ein Hemmnis wirken, befürchteten die Gegner der Fachkunde-Prüfung,

Taxi ist mehr als nur Autofahren

Dabei war der ursprüngliche Ansatz nicht ohne Substanz. Viele Unternehmer verweisen darauf, dass der Beruf längst mehr verlangt als sicheres Autofahren. Der Umgang mit älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Konfliktsituationen gehört inzwischen zum Alltag. Auch Kenntnisse über Tarifpflichten, Beförderungspflichten oder Sicherheitsfragen gelten in der Branche weiterhin als relevant.

Die bundesweite „Kleine Fachkunde“ scheiterte letztlich weniger am Inhalt als an ihrer politischen Umsetzung. Fünf Jahre nach Abschaffung der Ortskundeprüfung endet das Projekt nun dort, wo viele deutsche Verkehrsreformen landen: bei den Ländern.

 

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