Durch die neue Regelung könnten einerseits Fahrzeughersteller einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines Taxameters einbauen. Andererseits werde es aber auch möglich, dass Taxiunternehmen in einem Fahrzeug einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber „eines beliebigen Herstellers“ nachrüsten, wie das Ministerium schreibt.
Laut der Pressemitteilung der Ministerin erhofft sich das Ministerium von der Neuregelung eine Erleichterung des Umstiegs auf Elektrotaxis. Eine viel größere Auswirkung könnte die Neuerung aber auf die Umrüstung exotischer Modelle haben, die durch das neue Eichrecht fast zum Erliegen gekommen ist.
Laut der Bundesrats-Vorlage, die interessierte Leserinnen und Leser als pdf-Datei unterhalb dieser Meldung herunterladen können, soll die Novelle am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Auf dessen für Bürger zugänglicher Internetseite war das Dokument am 3. August noch nicht zu finden.
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