Verkehrsunfälle bei Glätte: Was nach dem Zusammenstoß zu beachten ist
Eis, Schnee und glatte Fahrbahnen erhöhen in den Wintermonaten das Risiko von Verkehrsunfällen. Kommt es trotz vorsichtiger Fahrweise zu einem Zusammenstoß, ist laut Fachverbänden ein strukturiertes Vorgehen entscheidend, um Sicherheit zu gewährleisten und spätere rechtliche oder versicherungstechnische Nachteile zu vermeiden.
An erster Stelle steht die Absicherung der Unfallstelle. Dazu zählen das Einschalten des Warnblinklichts, das Anlegen einer Warnweste sowie das Aufstellen eines Warndreiecks. Erst danach folgen Eigenschutz und die Versorgung möglicher Verletzter. Sind Personen verletzt, ist unverzüglich der Notruf über die 112 zu wählen. Nach Angaben des Auto Club Europa kann die Polizei in diesem Fall über den Rettungsdienst hinzugezogen werden.
Bei Unfällen ohne Verletzte und mit geringem Sachschaden ist die Hinzuziehung der Polizei nicht zwingend erforderlich. In solchen Fällen können die Beteiligten den Schaden eigenständig regeln, sofern Einigkeit besteht. Die Polizei sollte jedoch immer informiert werden, wenn es Verletzte gibt, der Sachschaden hoch ist, die Unfallstelle nicht sicher abgesichert werden kann, Streit zwischen den Beteiligten entsteht, ein Mietfahrzeug betroffen ist oder der Verdacht auf Alkoholeinfluss besteht.
Dokumentation und Datenaustausch
Für die spätere Schadensregulierung ist eine umfassende Dokumentation der Unfallstelle wichtig. Empfohlen wird, die Endstellung der Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren und auch Kennzeichen sowie sichtbare Schäden festzuhalten. Ergänzend sollten Namen und Anschriften der Beteiligten und möglicher Zeugen, Kennzeichen sowie Versicherungsdaten ausgetauscht werden.
Dabei raten Fachleute, auf pauschale Schuldeingeständnisse zu verzichten. Formulierungen, die eine alleinige Schuld oder die vollständige Übernahme aller Schäden bestätigen, können die Prüfung durch den eigenen Versicherer erschweren. Sachliche Angaben zum Unfallhergang gelten hingegen als unproblematisch.
Zur strukturierten Erfassung des Geschehens kann ein Europäischer Unfallbericht genutzt werden. Entsprechende Formulare stellen unter anderem Automobilclubs und Versicherungsverbände online zur Verfügung, darunter der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Versicherung informieren und Unfallstelle räumen
Besteht die Möglichkeit einer Mitschuld, empfehlen Fachverbände eine vorsorgliche Schadenmeldung an die eigene Versicherung. Diese prüft die Sach- und Rechtslage und entscheidet über das weitere Vorgehen. Bei eindeutig nicht verschuldeten Unfällen ist eine Meldung in der Regel nicht erforderlich. In jedem Fall kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu wenden, um die Schadenregulierung zu beschleunigen.
Beim Räumen der Unfallstelle gilt: Bei Bagatellschäden sollte diese möglichst schnell freigemacht werden, sofern die Beweissicherung abgeschlossen ist und keine Gefahr für Beteiligte oder andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Bei winterlichen Bedingungen können zusätzlich Unfallspuren wie Bremsspuren dokumentiert werden. Da Kreide auf Schnee oder Matsch ungeeignet ist, lassen sich Spuren mit farbigen Gegenständen wie Tüchern oder Schals markieren. (Quelle: dpa, Auto Club Europa)
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