Taxi-Bundesverbände schießen sich auf Vorbestellfrist ein

Dem Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. ist die Vorbestellfrist für Mietwagen ein Graus, während sie für den alten Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. unabdingbar ist.

Der alte Taxi-Bundesverband würde Uber, Free Now und Konsorten am liebsten durch eine Vorbestellfrist für Mietwagen ausbremsen, während der neue sie für einen Hemmschuh integrer Mietwagenunternehmer hält. (Foto: Free Now)
Der alte Taxi-Bundesverband würde Uber, Free Now und Konsorten am liebsten durch eine Vorbestellfrist für Mietwagen ausbremsen, während der neue sie für einen Hemmschuh integrer Mietwagenunternehmer hält. (Foto: Free Now)
Dietmar Fund

Zum Schutz der mit Pflichten behafteten Taxiunternehmen fordert der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) die Beibehaltung der Rückkehrpflicht für Mietwagen. Vehement wehrt er sich aber gegen den Vorschlag, den Kommunen im Zuge einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Möglichkeit zu geben, eine Vorbestellfrist für Mietwagen einzuführen. Diese auch als Karenzzeit gehandelte Option führe am Ende nur zu Nachteilen für die Verbraucher und zerstöre die Dienstleistungsbasis der zigtausend sauber arbeitenden Mietwagenunternehmer. Das erklärte der TMV einmal mehr mit einer Presseinformation am 2. März 2021, deren Anlass wahrscheinlich die zweite Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag war, die für den 5. März geplant ist.

Die Vorbestellfrist sei kein geeignetes Mittel, um den „Wildwuchs von plattformorientierten Wettbewerbern wie Uber oder Free Now, die Beförderungsunternehmen zu rechtswidrigem Verhalten animieren“ zu begrenzen, argumentiert TMV-Präsident Michael Müller. Obwohl für die Plattformen oft Mietwagenfirmen fahren würden, dürfe man sie nicht pauschal kritisieren. Im ganzen Bundesgebiet gebe es nicht nur in ländlichen Bereichen, sondern auch in Großstädten „zigtausende rechtskonform und sauber arbeitende Mietwagenunternehmen“, die gemeinsam mit Taxen die Mobilität sicherten.

Müller verweist insbesondere auf den Bereich der Rollstuhlbeförderungen. Sie könnten oftmals nur mit Mietwagen wirtschaftlich durchgeführt werden, weil die Kommunen eine zusätzliche Tarifkomponente dafür im Taxi-Tarif verweigerten.

Müller findet eine „künstliche Wartezeit“ zwischen dem Eingang des Fahrwunsches und dem Fahrtantritt im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß, weder für Kunden noch für Beförderungsunternehmen. Wenn sich in der Gesetzesnovelle ein solcher Wunsch durchsetzen würde, wären Schüler, Patienten und Fahrgäste im Rollstuhl besonders benachteiligt.

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