Stadtverwaltung bremst AOK und DAK aus
Wie die „Thüringer Allgemeine“ in einem Beitrag vom 14. Januar berichtete, sehe die Stadtverwaltung von Weimar keinen Grund, das vereinbarte Entgelt als Sondertarif zu genehmigen. In einem Schreiben an die Taxiunternehmen spricht die Stadtverwaltung von erheblichen Mängeln in den Mindestvoraussetzungen der Verträge. Außerdem gäbe es auch aus wirtschaftlichen Gründen keine Veranlassung, den Sondertarif zu genehmigen.
Zur Erläuterung: Generell müssen alle Taxifahrten innerhalb eines Pflichtfahrgebiets nach dem geltenden Tarif gefahren werden. Andere Tarife sind nur zulässig, wenn diese von der Genehmigungsbehörde unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen als Sondervereinbarung nach § 51 des Personenbeförderungsgesetzes erlaubt werden.
Diese Erlaubnis wurde nun in Weimar verweigert – mit der Folge, dass die Krankenfahrten für die AOK und die DAK nunmehr nur zum vollen Taxitarif abgerechnet werden dürfen. „Für die Betroffenen bedeutet das, sie müssen den vollen Preis bar und per Vorkasse bezahlen“, zitiert die Zeitung den Vizechef des Thüringischen Landesverbandes der Taxi- und Mietwagenunternehmen (LTV) Frank Goldschmidt.
Die DAK hatte im Vorjahr den zwischen den Kassen und dem LTV geschlossenen Rahmenvertrag verlassen. Die AOK Plus ist schon seit längerem ausgestiegen. Beide Kassen versuchen seitdem, durch Einzelverhandlungen mit Taxiunternehmen noch günstigere Beförderungsentgelte auszuhandeln.
Die Verweigerung der Weimarer Genehmigungsbehörde, die auch von der örtlichen IHK begrüßt wurde, dürfte die Verhandlungsposition des LTV stärken und die beiden Dumpingkassen zwingen, sich wieder an den Verhandlungstisch mit der Thüringischen Gewerbevertretung zu setzen.
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