Feldweg: Einbieger haftet alleine
Wenn ein Autofahrer mit 100 km/h auf einer Bundesstraße fährt und mit einem Einbieger aus einem Feldweg kollidiert, muss der Einbiegende den ganzen Schaden tragen. So urteilte das Landgericht Coburg in einem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass der einbiegende Fahrer für den Unfall voll verantwortlich gewesen sei. Dass er das Vorfahrtsrecht des auf der Bundesstraße Fahrenden missachtet habe, wiege so schwer, dass dagegen die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs völlig zurücktrete. Der einbiegende Fahrer hatte vergeblich argumentiert, der andere Autofahrer hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass er vor der Einfahrt zur Bundesstraße warten würde.
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