Gericht verbietet Kreditkartengebühr

Mit einem deutlichen und ungewöhnlich ausführlichen Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag mehrerer Düsseldorfer Taxiunternehmer abgelehnt. Sie hatten bei bargeldlosen Zahlungen eine Kreditkartengebühr von 2 Euro erhoben und waren von der Genehmigungsbehörde aufgefordert worden, das zu unterlassen.
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Im Jahr 2011 war die Düsseldorfer Taxizentrale „Rhein-Taxi“ mit seinem Antrag, künftig bei jeder Taxifahrt, die per Kreditkarte bezahlt wird, einen Zuschlag von 2 Euro im Tarif zu verankern, gescheitert. Der Düsseldorfer Stadtrat hatte dies abgelehnt. Daraufhin beschlossen die an Rhein-Taxi angeschlossenen Taxiunternehmer, diese Gebühr ab Juli 2012 bei unbaren Zahlungsvorgängen trotzdem zu erheben. Man war der Meinung, dass dies zum einen kalkulatorisch notwendig sei, weil die Mehrkosten durch die Akzeptanz einer Kreditkartenzahlung den Gewinn einer solchen Fahrt auffressen würden. Zum anderen war man darüber hinaus der Ansicht, dass eine zusätzliche Kreditkartenakzeptanz eine Sonderleistung sei, die man losgelöst von der eigentlichen Tarifpflicht berechnen dürfe.

Die Stadt Düsseldorf hingegen als zuständige Genehmigungsbehörde sah darin einen Verstoß gegen die geltende Tarifordnung und forderte die Unternehmer auf, diesen Zuschlag nicht mehr einzuziehen. Andernfalls drohe ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.

Gegen diesen Unterlassungsanspruch klagten die Unternehmer, zogen damit nun aber vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Kürzeren: Die zuständigen Richter wiesen die Klage ab. Doch in der Begründung des Gerichts stecken nicht nur Widersprüche – es fehlt in erster Linie der juristische Wille, sich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Taxibranche auseinanderzusetzen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Thema des Monats Dezember.

Auch die Frage des Monats beschäftigt sich mit dieser Thematik. Wir wollen von Ihnen wissen, wie Sie als Taxiunternehmer zu einer Kreditkartengebühr stehen. Hier geht’s zur Abstimmung.

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