Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 24. März 2021 können auch Taxi- und Mietwagenbetriebe in Anspruch nehmen. Das Ministerium habe auf Rückfrage erklärt, dass auch Kleinstunternehmen sowie Klein- und mittelständische Unternehmen antragsberechtigt seien und damit Zuwendungsempfänger sein können. Die meisten Taxi- und Mietwagenbetriebe fielen in diese Definitionen und daher empfehle man interessierten Unternehmen, einen Förderantrag zu stellen. Das erklärte der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) in einem Rundschreiben vom 31. März 2021.
Weil die 300 Millionen Euro des Ministeriums aber die Verfügbarkeit „öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur“ verbessern sollen, müssen die geförderten Ladepunkte öffentlich zugänglich sein, was nicht jedem Taxi- und Mietwagenbetrieb gefallen wird. Gemäß der Ladesäulenverordnung muss unter anderem auch das Bezahlen mit Bargeld oder ein bargeldloses Verfahren einfach geregelt sein, sofern der Strom nicht kostenlos abgegeben wird, was bei Taxi- und Mietwagenbetrieben sicher nicht der Fall sein wird.
Wie bei allen Bundesförderungen ist die Nutzung von Ökostrom verpflichtend. Außerdem darf das Vorhaben erst nach der Zustellung des Bewilligungsbescheids in die Tat umgesetzt werden. Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31. Dezember 2022 aufgebaut sein.
Gefördert werden laut BVTM das Wechselstrom-Laden mit 3,7 bis 22 kW Ladeleistung mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten oder maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt, das Gleichstrom-Schnellladen mit 22 bis 50 kW Ladeleistung mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten oder maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt sowie der Anschluss an Niedrig- oder Mittelspannung. Auch hierbei werden maximal 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert beziehungsweise maximal 10.000 Euro / maximal 100.000 Euro.
Anträge kann man über das easy-Online-Portal des BMVI stellen.
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