Landesverband will gerichtlich gegen AOK vorgehen
Taxi- und Mietwagenunternehmer befördern zuverlässig hilfsbedürftige Patienten zu ihren lebensnotwendigen Behandlungen. Und das vielerorts zu seit Jahren unveränderten Konditionen, obwohl die Betriebskosten vor allem durch explodierende Spritpreise stetig steigen.
Die Unternehmer in Sachsen-Anhalt sollen nun nach dem Willen der dortigen AOK offenbar noch weniger für ihre Krankenbeförderungen bekommen. Die Kasse will zunehmend Fahrten im Internet ausschreiben und hat zudem gegenüber verschiedenen Unternehmern vor einigen Wochen die sogenannte Anlage 2 des Rahmenvertrages, in der die Vergütungen geregelt werden, gekündigt und den Vertragspartnern neue Bedingungen vorgelegt.
Die AOK versuche damit, einseitig die Vertragsbedingungen zu diktieren, indem sie „ihre wirtschaftliche und verwaltungsrechtliche Übermacht ausnutzt, um in unzulässiger Weise Druck auf die einzelnen Unternehmer aufzubauen“. So sieht es der Landesverband Personenbeförderungsgewerbe Taxi und Mietwagen Sachsen-Anhalt e.V. (LVP). Der Verband will sich das Geschäftsgebaren der AOK nicht gefallen lassen und hat deshalb Hilfe bei einer Rechtsanwaltskanzlei gesucht.
Dort ist man der gleichen Meinung. „Das Vorgehen der AOK ist aus unserer Sicht grob rechtswidrig“, empörte sich Matthias J. Maurer, Rechtsanwalt der Kanzlei Maurer, Wünsch & Goldberg. Nach Ansicht der Anwälte sind die Kündigungen unwirksam. Denn zum einen sei der Rahmenvertrag nie durch die AOK gegenüber dem LVP gekündigt worden und zum anderen sei es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, lediglich den Teil „Vergütungsvereinbarungen“ zu kündigen, den Rest aber aufrecht zu erhalten.
Der Landesverband und die Rechtsanwälte raten betroffenen Unternehmern deshalb, die durch die AOK vorgelegten Änderungen nicht zu unterschreiben und nach wie vor zu alten Konditionen gegenüber der Kasse abzurechnen. Der Landesverband in Sachsen-Anhalt bereitet bereits ein gerichtliches Vorgehen gegen die AOK vor.
Hinweis der Redaktion: In unserer nächsten Printausgabe, die am 23. April erscheint, werden wir uns ausführlich mit der Krankenfahrten-Problematik in Sachsen-Anhalt beschäftigen.
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