mytaxi-Urteil wird unterschiedlich interpretiert

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) und Intelligent Apps ziehen ganz unterschiedliche Schlüsse aus dem noch nicht veröffentlichen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Sowohl mytaxi als auch Taxi Deutschland freuen sich über Aspekte des Urteils. (Foto: Intelligent Apps)
Sowohl mytaxi als auch Taxi Deutschland freuen sich über Aspekte des Urteils. (Foto: Intelligent Apps)
Dietmar Fund

Das am 2. Februar 2017 ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen 50-Prozent-Rabatt-Werbeaktionen für die App mytaxi sieht der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) als „Beitrag zu einem fairen Wettbewerb“. Das Gericht habe noch einmal nachdrücklich bestätigt, dass die von den Kommunen festgelegten Preise für das Taxigeschäft weder unter- noch überschritten werden dürften, erklärte dazu BZP-Präsident Michael Müller.

Der BZP betont erneut, dass die Taxizentralen Taxi und Fahrgast nicht nur über eine App, sondern über alle Kommunikationswege zusammenbringen würden. Sie stellten auch die Beförderung bei besonderen Anforderungen wie dem Wunsch nach Großraumfahrzeugen oder Patienten- und Rollstuhlbeförderungen sicher. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibe abzuwarten.

Letzteres schreibt auch Stefan Keuchel, Pressesprecher der Daimler-Tochter Intelligent Apps. Das Unternehmen zieht aus dem Urteil den Schluss, dass ihm „vermutlich“ nach Mitteilung der Urteilsbegründung wieder die Möglichkeit offenstehe, „alternative Vergünstigungen wie beispielsweise branchenübliche Taxigutscheine“ zu gewähren. Das sei für mytaxi ein wesentlicher Punkt, da das Landgericht Frankfurt als Vorinstanz noch ein generelles Verbot von Rabatten und Taxigutscheinen ausgesprochen habe.

Außerdem habe das Oberlandesgericht Frankfurt der Auffassung des Landgerichts Frankfurt widersprochen, dass mytaxi unter das Personenbeförderungsgesetz falle. Das OLG komme damit zu demselben Schluss wie zuvor das Oberlandesgericht Stuttgart und das Landgericht Hamburg. Diese Gerichte hätten bestätigt, dass mytaxi als reiner Vermittler von Taxitouren tätig sei.

Intelligent Apps wertet es auch als positiv, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Revision zum Bundesgerichtshof zulasse. Eine solche Revision werde nur selten gewährt und nur dann, wenn es für die Entwicklung des Rechts von außerordentlicher Bedeutung sei.

Das Oberlandesgericht selbst hat zu der Verhandlung noch keine Pressemitteilung veröffentlicht.

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