OLG Frankfurt am Main bestätigt Rabatt-Verbot für mytaxi
Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten Taxifahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der Taxibranche verhindern, der die Existenz von vielen kleinen Taxibetrieben durch die Gefahr von Dumpingpreisen gefährden würde. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert. „Mit dieser Entscheidung werden faire Wettbewerbsbedingungen in der Taxibranche aufrechterhalten. Großen und finanzstarken Konzernen wie Mercedes bleibt es verwehrt, die Existenz von vielen kleinen und mittleren Taxibetrieben und Taxizentralen durch millionenschwere Subventionen zu gefährden“, erklärte er.
Der Streit um die Zulässigkeit von Rabatten auf Taxifahrpreise beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Deutschland. Die Oberlandesgerichte in Frankfurt am Main und Köln halten die Rabatte für unzulässig. Hingegen hatte das Landgericht Hamburg erst im Dezember 2016 zugunsten von mytaxi geurteilt und die Rabatte erlaubt. Das OLG Frankfurt hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Streit letztlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden werden wird. Herwig Kollar
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