OLG Frankfurt am Main bestätigt Rabatt-Verbot für mytaxi

Taxifahrpreise dürfen nicht durch Zuzahlungen von Taxivermittlern unterschritten werden.
Das Gericht hat entschieden, dass die Rabattaktionen von mytaxi unzulässig waren. (Foto: Intelligent Apps)
Das Gericht hat entschieden, dass die Rabattaktionen von mytaxi unzulässig waren. (Foto: Intelligent Apps)
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main hat in der Berufungsverhandlung mit dem Aktenzeichen 6 U 29/16 am 2. Februar 2017 die verschiedenen Rabattaktionen der Daimler-Tochter mytaxi für wettbewerbswidrig erachtet. Er hat die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. Januar 2016 bestätigt, mit der die Rabattaktionen deutschlandweit verboten wurden. Im Jahr 2015 hatte mytaxi mehrere Rabattaktionen für Taxifahrten durchgeführt und den Fahrgästen 50 Prozent der Taxikosten erstattet, wenn diese das Taxi bei mytaxi bestellten und die Bezahl-Funktion der App nutzten. Gegen diese Aktionen hatte Taxi Deutschland im Januar 2016 beim Landgericht Frankfurt ein bundesweit geltendes Verbot erwirkt.

Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten Taxifahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der Taxibranche verhindern, der die Existenz von vielen kleinen Taxibetrieben durch die Gefahr von Dumpingpreisen gefährden würde. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert. „Mit dieser Entscheidung werden faire Wettbewerbsbedingungen in der Taxibranche aufrechterhalten. Großen und finanzstarken Konzernen wie Mercedes bleibt es verwehrt, die Existenz von vielen kleinen und mittleren Taxibetrieben und Taxizentralen durch millionenschwere Subventionen zu gefährden“, erklärte er.

Der Streit um die Zulässigkeit von Rabatten auf Taxifahrpreise beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Deutschland. Die Oberlandesgerichte in Frankfurt am Main und Köln halten die Rabatte für unzulässig. Hingegen hatte das Landgericht Hamburg erst im Dezember 2016 zugunsten von mytaxi geurteilt und die Rabatte erlaubt. Das OLG Frankfurt hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Streit letztlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden werden wird. Herwig Kollar

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