Unter welchen Umständen haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine kostenlose Taxi-Fahrt zum Corona-Impfzentrum? Müssen sie vorher eine Verordnung einer Krankenbeförderung bei ihrem Hausarzt einholen und sich die Fahrt auch noch von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen? Welche Zuzahlung kann fällig werden und wie wird sie berechnet? Über solche Kernfragen informiert ein Merkblatt des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM).
Es ist dafür gedacht, dass es sich Taxi- und Mietwagenunternehmer herunterladen, es vervielfältigen und zur Information ihrer Fahrgäste einsetzen. Das Dokument weist auch darauf hin, dass die Regelungen regional völlig unterschiedlich sind und sogar bis zur völligen Kostenübernahme reichen wie in Berlin.
Mit freundlicher Genehmigung des BVTM kann das Merkblatt im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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