Taxi-Engpässe: Bundesrat gibt Soforthilfen frei

Am 27. März 2020 hat der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Soforthilfen für kleine und mittelständische Betriebe zugestimmt, die von der Corona-Bekämpfung betroffen sind.

Der Bundesrat hat einstimmig die vom Bundestag zuvor in Windeseile beschlossenen Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen gebilligt, die auch für das Taxi-Gewerbe wichtig sind. (Foto: Dirk Deckbar/Bundesrat)
Der Bundesrat hat einstimmig die vom Bundestag zuvor in Windeseile beschlossenen Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen gebilligt, die auch für das Taxi-Gewerbe wichtig sind. (Foto: Dirk Deckbar/Bundesrat)
Dietmar Fund

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat seine Mitglieder unmittelbar nach dem Bundesratsbeschluss am 27. März 2020 über die Soforthilfen informiert, die nun auch Taxi- und Mietwagenunternehmen ausgezahlt werden können. Sie zählen bekanntlich zu den klein- und mittelständischen Unternehmen, die nicht nur von Darlehen profitieren können, sondern auch Zuschüsse als Liquiditätshilfen beantragen können.

Laut dem Dachverband der Taxi-Landesverbände und der Taxi-Zentralen sind für die Zuteilung der Gelder die Bundesländer verantwortlich. Sie könnten die Soforthilfen des Bundes durch länderspezifische Soforthilfen ergänzen. Der Verband empfiehlt deshalb, sich an die zuständigen Stellen im jeweiligen Bundesland zu wenden. Dabei sollte der antragstellende Betrieb den WZ Code angeben. Er laute für Taxibetriebe und für Taxizentralen 49.32.0 und für Mietwagenbetriebe ebenfalls 49.32.0 mit dem Zusatz „Vermietung von Pkw mit Fahrer/in“.

Als Service für seine Mitglieder hat der Bundesverband eine Übersicht mit dem Titel „Soforthilfen 2020 Kleinstunternehmen und Soloselbstständige und Freie Berufe im Rahmen der Corona-Krise“ mit Stand 27. März 2020, 14.30 Uhr zusammengestellt, die taxi heute vorliegt. Aus ihr geht hervor, dass noch nicht alle Bundesländer „startklar“ sind. Außerdem sind die Verfahren und die Verzahnung der Bundes- mit den Landesmitteln sehr unterschiedlich geregelt.

Nicht-Mitgliedern kann man auch die Internetseite der Mittelstands- und Wirtschaftsunion empfehlen. Sie wurde am 24. März 2020 zuletzt aktualisiert und enthält ebenfalls Links zu den Seiten der Bundesländer (taxi heute berichtete).

Der TVD Baden-Württemberg hat auf seiner Internetseite drei Teaser zum Thema Corona-Krise veröffentlicht. Sie sind allesamt im Passwort-geschützten Bereich untergebracht. Daher kann ihr Gehalt nur von Mitgliedern eingeschätzt werden.

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