Taxi-Verbände informieren über Corona-Hilfen

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen und die Fachvereinigung Personenverkehr des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) weisen auf wichtige Eckdaten hin, die noch konkretisiert werden müssen.

Bund und Länder wollen kleine und mittelständische Betriebe wie Taxler fördern, aber wichtige Details der Abwicklung sind noch unklar. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Bund und Länder wollen kleine und mittelständische Betriebe wie Taxler fördern, aber wichtige Details der Abwicklung sind noch unklar. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Nach –zig Fernsehnachrichten und –zig TV-Specials ist klar, dass die Bundesregierung und die Länder riesige Geldmengen lockermachen, um auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die gravierenden wirtschaftlichen Folgen des Kampfes gegen das Corona-Virus abzumildern. Nach wie vor unklar bleiben aber viele Details der Hilfsmaßnahmen, die in einem bislang nie dagewesenen Tempo beschlossen worden sind und auch für Taxi- und Mietwagenbetriebe in Frage kommen.

Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat die Bundesregierung beschlossen, bei bis zu fünf Beschäftigten für drei Monate eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro zu leisten. Bei bis zu 10 Beschäftigten soll die Einmalzahlung bis zu 15.000 Euro betragen. Voraussetzung für die Gewährung des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist, dass die Existenzbedrohung beziehungsweise der Liquiditätsengpass erst ab dem 11. März 2020 eingetreten sein darf und durch die Abwehr des Corona-Virus bedingt ist.

Bislang liege noch kein verbindlicher Rechtstext zu diesem Programm vor, schreibt der Bundesverband. Daher ist noch offen, wie die Anspruchsvoraussetzungen genau lauten, wonach sich die genaue Höhe des Zuschusses bemisst wie genau die Mittel beantragt werden können. Benjamin Sokolovic, Hauptgeschäftsführer des GVN und Arbeitsrechtler, erklärte gegenüber taxi heute, die genannten Mitarbeiterzahlen seien so genannte Vollzeitäkquivalente. Er gehe davon aus, dass die im mobilen Gewerbe häufigen Teilzeit-Arbeitskräfte wie im Arbeitsrecht üblich zusammengezählt würden. Sicher sei dies aber noch nicht.

Sokolovic verweist in seinem Rundschreiben, das auch auf Informationen des Bundesverbandes fußt, auf eine Übersicht über die Hilfsangebote des Bundes und der Länder, die die niedersächsische Landesbank (NBank) am 23. März 2020 zusammengestellt habe. Anders als der Name des Dokuments es vermuten lässt, sind aber keine Fördermaßnahmen anderer Bundesländer aufgeführt. Taxi- und Mietwagenunternehmer aus anderen Bundesländern sollten daher als erstes auf den Internetseiten ihrer jeweiligen Landesbank und bei den einschlägigen Länderministerien nachschauen, ob die ähnliche Übersichten und Informationen zusammengestellt haben.

Das Dokument der NBank wurde am 25. März 2020 aktualisiert. Es kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden. Wie aus diesem Stand hervorgeht, können die Bundesmittel „ergänzend“ zum Zuschuss Niedersachsens beantragt werden, wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden könne. Es dürfe jedoch nicht zu einer „Überförderung“ kommen. Die NBank verweist hierzu auf das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium.

Ergänzend teilt der Bundesverband mit, dass er bereits Gespräche mit Hausbanken der Autohersteller über die Aussetzung von Tilgungszahlungen geführt habe. Die Mercedes-Benz Bank, Volkswagen Financial Services und die Toyota Kreditbank hätten jeweils wohlwollend darauf reagiert. Sie hätten mit einzelnen Kunden bereits entsprechende Aussetzungen vereinbart. Der Bundesverband empfiehlt den Unternehmern, per E-Mail auf seinen Finanzierungspartner zuzugehen und ihn um die Aussetzung über einige Monate zu bitten.

Logobanner Liste (Views)