Berufskraftfahrer: Berufsschutz wie Facharbeiter

Wie Facharbeitern kann auch Berufskraftfahrern wie Taxlern eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zustehen.
Dietmar Fund

Versicherte, die in der DDR zum Berufskraftfahrer ausgebildet wurden, in diesem Beruf langjährig gearbeitet haben und überwiegend Tätigkeiten im erlernten Berufsbild ausgeübt haben, genießen Berufsschutz auf der Stufe eines Facharbeiters. Dementsprechend haben sie auch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. So urteilte das Landessozialgericht Chemnitz in einem Fall mit dem Aktenzeichen L 5 R 830/12.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Kläger, der wegen gesundheitlicher Einschränkungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt hatte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und das Sozialgericht hatten das abgelehnt, weil eine Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer nicht in Betracht komme.

Der Kläger war 1954 geboren worden. Er hatte sich noch zu Zeiten der DDR als Berufskraftfahrer qualifiziert und konnte ein Facharbeiterzeugnis aus dem Jahr 1979 vorweisen. Seit 1990 war er teilweise und seit 2011 voll als Berufskraftfahrer beschäftigt gewesen.

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