Corona: Taxi-Bundesverband rät zu höchstem Schutzniveau

Obwohl seit dem 2. April 2022 nur noch Basisschutzmaßnahmen gegen Covid 19 gelten, rät der Bundesverband Taxi und Mietwagen dazu, weiterhin das höchste Schutzniveau beizubehalten.

Der BVTM rät dazu, bei der Krankenbeförderung weiterhin vollständig geimpfte Fahrerinnen und Fahrer einzusetzen, weil die Corona-Viren immer noch gefährlich seien. (Foto: Dietmar Fund/Modelle: SIKU)
Der BVTM rät dazu, bei der Krankenbeförderung weiterhin vollständig geimpfte Fahrerinnen und Fahrer einzusetzen, weil die Corona-Viren immer noch gefährlich seien. (Foto: Dietmar Fund/Modelle: SIKU)

Nach dem Auslaufen der bundesweit einheitlichen Infektionsschutzregelungen gelten seit dem 2. April 2022 nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Da die Länder nun stärker in der Pflicht sind und sich deren Risikobewertungen stark voneinander unterscheiden, müssen Taxi- und Mietwagenbetriebe nun noch genauer als bisher auf die Regelungen in ihrem jeweiligen Bundesland achten. Unabhängig vom Status der Landesverordnung empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) dem Taxi- und Mietwagengewerbe, stets das höchstmögliche Schutzniveau zu verfolgen.

Der Verband hat eine Überblicksfolie zusammengestellt, die alle für das mobile Gewerbe wichtigen Aspekte der Landesverordnungen festhält. Dominik Eggers, der Referent für Öffentlichkeitsarbeit des BVTM, hat sie taxi heute freundlicherweise zum Download zur Verfügung gestellt. Die Übersicht kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.

Eine wichtige Anmerkung hat der Verband auch noch bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Bundes. Mit Stand vom 4. April 2022 bleibe sie bestehen. Taxis und Mietwagen fielen zwar nicht unter diese einrichtungsbezogene Impfpflicht, doch dürfe dies kein „Freifahrtschein“ sein. Da von den Corona-Viren vor allem bei der Krankenbeförderung noch immer eine erhebliche Gefahr ausgehe, appelliere der BVTM an die Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn irgend möglich bei regelmäßigen Fahrten dieser Art stets 2-G-Personal einzusetzen.

Bezüglich der Maskenpflicht im ÖPNV weist der BVTM darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske für die Fahrer und einer FFP-2-Maske durch die Fahrgäste nicht mehr Pflicht ist, sofern die Länder dies nicht neu verordnen. Hamburg hat dies bereits getan. Dort bleiben eine medizinische Maske für die Fahrer und eine FFP-2-Maske Pflicht. Darauf hat Dirk Ritter von der Verkehrsgewerbeaufsicht der Behörde für Mobilität und Verkehrswende seine Taxi- und Mietwagen-Klientel bereits am 6. April 2022 per Rundschreiben vom hingewiesen. Wie Ritter schreibt, muss das Fahrpersonal im Gelegenheitsverkehr die Beförderung von Fahrgästen ablehnen, die diese Regel nicht befolgen.

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