Durch die Anfang April 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung haben die Betriebe mehr Eigenverantwortung für den betrieblichen Infektionsschutz bekommen. Trotzdem müssen in den Betrieben weiterhin Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit getroffen werden, denn die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen und das gegebenenfalls anzupassen. Darauf weist die BG Verkehr ihre mehr als 200.000 Mitgliedsbetriebe hin.
Die Arbeitssicherheits-Experten weisen darauf hin, dass nun alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Impfstatus wieder Zugang zum Arbeitsplatz hätten. Ausnahmen von dieser Regel könnten die Bundesländer nur über die so genannte Hotspot-Regel treffen. Betriebsspezifisch und auch regional könnten künftig unterschiedliche Anforderungen an die Schutzmaßnahmen gestellt werden.
Die BG Verkehr hat inzwischen den allgemeinen Teil ihrer Regeln und Hinweise zum Coronavirus an die neue Rechtslage angepasst. Die branchenspezifischen Hinweise sollen in Kürze aktualisiert werden. Wie von taxi heute berichtet, hält die BG Verkehr auch Hinweise für Taxi- und Mietwagenbetriebe in mehreren Sprachen bereit.
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