Streuartikel sind am unkritischsten

Komprimierte Hinweise auf die
steuerliche Behandlung von Werbegeschenken und
einige kreative Gegenstände selbst brachte die IDEE 19, die in der Stadthalle in Fürth stattfand.

Auf der Messe zeigten viele der rund 40 Aussteller auch Streuartikel, die für Taxi- und Mietwagenbetriebe interessant sein könnten. Bild: Dietmar Fund
Auf der Messe zeigten viele der rund 40 Aussteller auch Streuartikel, die für Taxi- und Mietwagenbetriebe interessant sein könnten. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Werbemittelmesse

Taxi- und Mietwagenunternehmer, die gute Kunden mit kleinen Aufmerksamkeiten erfreuen wollen, müssen für das Finanzamt in jedem Fall einige Aufzeichnungspflichten erfüllen und ein paar „Grenzwerte“ beachten. Bei Privatpersonen tun sie sich leichter, bei beschenkten Firmenkunden schwerer. Am einfachsten können sie Werbemittel, die der Fiskus als Werbegeschenke bezeichnet, noch als Streuwerbeartikel im Einzelwert von maximal zehn Euro netto unter die Leute bringen. Das waren die Kernaussagen eines interessanten, gut strukturierten Vortrags, den die Diplom-Kauffrau Dr. Christina Fürst und die Diplom-Betriebswirtin (BA) Gabriele Harrer-Nägelein am 2.

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Seite 22 bis 23 | Rubrik Unternehmensführung
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