Taxi- und Mietwagenunternehmer, die gute Kunden mit kleinen Aufmerksamkeiten erfreuen wollen, müssen für das Finanzamt in jedem Fall einige Aufzeichnungspflichten erfüllen und ein paar „Grenzwerte“ beachten. Bei Privatpersonen tun sie sich leichter, bei beschenkten Firmenkunden schwerer. Am einfachsten können sie Werbemittel, die der Fiskus als Werbegeschenke bezeichnet, noch als Streuwerbeartikel im Einzelwert von maximal zehn Euro netto unter die Leute bringen. Das waren die Kernaussagen eines interessanten, gut strukturierten Vortrags, den die Diplom-Kauffrau Dr. Christina Fürst und die Diplom-Betriebswirtin (BA) Gabriele Harrer-Nägelein am 2.
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