BVTM warnt: Mietwagen-Dumping gefährdet ÖPNV und fairen Wettbewerb

Der Bundesverband Taxi und Mietwagenverkehre fordert flächendeckende Mindestpreise für Mietwagen und strengere Aufsicht über Plattformanbieter wie Uber. Fehlende Regulierung könne laut BVTM nicht nur Taxis, sondern auch den öffentlichen Nahverkehr schwächen.

Taxis und Mietwagen im Wettbewerb: Während in Städten Plattformdienste wie Uber den Markt prägen, bleibt das Taxi vielerorts fester Bestandteil der öffentlichen Mobilität – besonders im ländlichen Raum als Bindeglied zum ÖPNV. | Symbolbild: KI-generiert
Taxis und Mietwagen im Wettbewerb: Während in Städten Plattformdienste wie Uber den Markt prägen, bleibt das Taxi vielerorts fester Bestandteil der öffentlichen Mobilität – besonders im ländlichen Raum als Bindeglied zum ÖPNV. | Symbolbild: KI-generiert

Beim Parlamentarischen Taxi-Abend am 15. Oktober 2025 in Berlin hat der Bundesverband Taxi und Mietwagenverkehre (BVTM) auf die aus seiner Sicht ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxiunternehmen und Plattformanbietern wie Uber hingewiesen. Ziel der Veranstaltung war es, Einfluss auf die bevorstehende Evaluation des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu nehmen. Der Verband fordert insbesondere, dass die Taxi-Branche im Markt nicht schlechter gestellt wird als digitale Vermittlungsdienste.

Streitpunkt Mindestpreise für Mietwagen

Ein zentrales Thema war die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Der BVTM kritisiert, dass diese bislang nur in wenigen Städten gelten. In Essen, Heidelberg und Lörrach wurden entsprechende Regelungen eingeführt. In Essen liegt der Mindestpreis laut BVTM leicht unter dem Taxitarif, während ein Tarifkorridor dem Taxi etwas Spielraum lässt.
In München wurde ein geplanter Mindestpreis kurz vor Inkrafttreten vom Oberbürgermeister gestoppt. In Berlin stehen die politischen Signale zwar grundsätzlich auf Zustimmung, doch der Verband befürchtet Verzögerungen durch die im kommenden Jahr anstehenden Abgeordnetenhauswahlen. Das Beispiel Essen zeige, dass die Umsetzung von Mindestpreisen durch Gutachten und Gerichtsverfahren langwierig sei.

Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr

Der BVTM sieht durch das Fehlen von Mindestpreisen auch Risiken für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Bei gemeinsamer Nutzung durch mehrere Fahrgäste könnten Mietwagenfahrten ohne Preisuntergrenze günstiger sein als Fahrten mit Bus und Bahn – insbesondere in Schwachlastzeiten und Nachtverkehren. Der Verband warnt davor, dass dadurch bestehende ÖPNV-Angebote weiter ausgedünnt werden könnten.
Laut einer BVTM-Marktbeobachtung in Berlin sind Gruppenfahrten mit Plattformdiensten auf bestimmten Strecken häufig günstiger als Einzelfahrscheine der BVG. Zugleich zeige sich, dass Mietwagenanbieter Nachfragespitzen im Berufsverkehr kaum abfedern, da viele Nutzer dort weiterhin auf U- und S-Bahn zurückgreifen.

Taxi als Teil des ÖPNV im ländlichen Raum

Im ländlichen Raum setzt sich der BVTM dafür ein, das Taxi stärker in den öffentlichen Verkehr einzubinden. Modelle wie Anruf-Sammeltaxis oder ÖPNV-Taxis sollen bestehende Angebote ergänzen und wirtschaftlich tragfähige Mobilitätslösungen schaffen. Taxiunternehmer könnten dabei sowohl Fahrgäste am Bahnhof bedienen als auch Sammelverkehre übernehmen.

Forderung nach Regulierung digitaler Plattformen

Neben Preisfragen thematisierte der BVTM auch die Kontrolle und Regulierung von Plattformdiensten. Kritisiert wurde die unterschiedliche technische Überwachung: Während Taxis einer strengen Taxameterpflicht unterliegen, profitieren laut Verband rund 90 Prozent der Uber-Fahrzeuge von Ausnahmeregelungen. Der BVTM fordert daher eine einheitliche Aufsicht und die Einbeziehung von Vermittlungsplattformen unter die behördliche Kontrolle.
SPD-Bundestagsabgeordneter Stefan Zierke sprach sich dafür aus, Plattformanbieter stärker zu regulieren, steuerlich zu erfassen und in Haftungsfragen klarer zu verpflichten. CDU-Abgeordneter Michael Donth verwies auf Fortschritte durch die Kennzeichnungspflicht für Mietwagen, die bereits zu Marktbereinigungen geführt habe. Zudem plädierte er für eine gesetzliche Regelung zur sicheren Weitergabe von Fahr- und Zahlungsdaten an die Finanzbehörden.

Verband zwischen zwei Interessenlagen

Der BVTM vertritt sowohl Taxi- als auch Mietwagenunternehmen und steht damit zwischen unterschiedlichen Interessen. Der Verband betont, dass er vor allem den nicht plattformbasierten, traditionellen Mietwagenverkehr repräsentiere, etwa im Bereich von Krankenfahrten. Das großstädtische, plattformbasierte Mietwagensegment – insbesondere Uber und ähnliche Anbieter – sieht der BVTM hingegen nicht als Teil seiner Klientel. (Quelle: NaNa online)

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