Taxifahrer müssen bald den Mehrwertsteuersatz korrigieren

Wenn Taxifahrer die Fahrt auf Papier quittieren, müssen sie während der Senkung der Mehrwertsteuer den eingedruckten Prozentsatz von Hand korrigieren. Bild: Dietmar Fund
Wenn Taxifahrer die Fahrt auf Papier quittieren, müssen sie während der Senkung der Mehrwertsteuer den eingedruckten Prozentsatz von Hand korrigieren. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung eine ganze Reihe weiterer Milliarden Euro kostender Hilfsmaßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie beschlossen. Wohl die konkretesten Auswirkungen auf Taxi- und Mietwagenunternehmen hat die Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent sowie von 7 auf 5 Prozent zwischen dem 
1. Juli und dem 31.12.2020. Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen zwingt sie zwar nicht zu Tarifänderungen, weil Taxipreise Bruttopreise seien.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Taxifahrer müssen bald den Mehrwertsteuersatz korrigieren
Seite 5 | Rubrik Taxi-News
Logobanner Liste (Views)