Schon ab dem 1. Juli 2020 soll bei Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen ein neues „Muster 4“ der „Verordnung einer Krankenbeförderung“ zum Einsatz kommen. Das hat der GKV-Spitzenverband dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. kurzfristig mitgeteilt. Demnach wurden in das neue Formular Genehmigungserleichterungen für Personen mit bestimmten Merkzeichen oder Mobilitätseinschränkungen eingearbeitet. Auch andere Anregungen des Fachausschusses „Krankenfahrten“ des Bundesverbandes seien berücksichtigt worden, wenngleich auch nicht alle Verbesserungsvorschläge der Praktiker, schreibt der Taxi-Dachverband.
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