Bundesregierung verlängert Hilfsangebote

Taxibetriebe können Kurzarbeit für ihre Festangestellten jetzt für einen längeren Zeitraum beantragen. Bild: Dietmar Fund
Taxibetriebe können Kurzarbeit für ihre Festangestellten jetzt für einen längeren Zeitraum beantragen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Laut einem Rundschreiben des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung Ende August 2020 ein weiteres Corona-Paket beschlossen, das auch Auswirkungen auf die mobile Branche hat. So wurde die Zahlung von Kurzarbeitergeld auf maximal zwei Jahre bis höchstens 
31. Dezember 2021 ausgeweitet. Beantragen können es Betriebe, wenn ein Zehntel ihrer fest angestellten Beschäftigten wegen Arbeitsausfalls weniger verdient. Für geringfügig Beschäftigte ist dies bekanntlich nicht möglich.

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Artikel Bundesregierung verlängert Hilfsangebote
Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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