Über 130 km/h ist das Infotainment tabu

Auch im Taxi sollten das Infotainment und andere Endgeräte besser generell nicht während der Fahrt bedient werden. Bild: Dietmar Fund
Auch im Taxi sollten das Infotainment und andere Endgeräte besser generell nicht während der Fahrt bedient werden. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wer auf der Autobahn schneller als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt, muss in besonderer Weise seine volle Konzentration auf das Führen des Fahrzeugs richten. Je stärker er die Richtgeschwindigkeit überschreite, desto höher seien die Anforderungen an seine Konzentration, weil schon bei geringer kurzzeitiger Ablenkung schwere Unfallfolgen drohten. Bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h Informationen aus dem Infotainment-System abzurufen, sei daher grob fahrlässig. So urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg am 2. Mai 2019 in einem Fall, der das Aktenzeichen 13 U 1296/17 trägt.

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Artikel Über 130 km/h ist das Infotainment tabu
Seite 26 | Rubrik Recht & Steuern
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