Wenn es in der Baustelle zu eng wird, droht die Haftung

Vorsicht: Großraumtaxis auf Transporter-Basis sind mit den Spiegeln in der Regel breiter als die oft nur zulässigen zwei Meter. Bild: Dietmar Fund
Vorsicht: Großraumtaxis auf Transporter-Basis sind mit den Spiegeln in der Regel breiter als die oft nur zulässigen zwei Meter. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Wer auf der verengten linken Spur einer Autobahnbaustelle mit einem breiteren Auto fährt, als dort zulässig ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 
20 Euro. Vielmehr droht ihm bei einer Kollision Ärger mit der eigenen Versicherung und der des Unfallgegners. Darauf weist das Goslar-Institut hin, das dem Versicherer HUK Coburg nahesteht. Laut dem Institut kann der Kaskoschutz des eigenen Autos in einem solchen Fall eingeschränkt werden. Außerdem könne die gegnerische Versicherung wegen einer Mitschuld ihren Schadenersatz einschränken. Die Versicherungsexperten raten deshalb dazu, das eigene Fahrzeug selbst zu vermessen.

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Seite 26 | Rubrik Recht & Steuern
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